
Stand dieses Artikels: 26.05.2026
Änderungsnotiz: Seit Erstellung des ursprünglichen Leitfadens hat die VG Wort ihre Website teilweise überarbeitet, sodass viele meiner sorgfältig gesammelten Links ins Leere geführt haben. Darüber hinaus wurde die bisherige METIS Sonderausschüttung vollständig ersetzt durch die METIS Verbreitungsausschüttung. Deshalb habe ich den Leitfaden einmal komplett überarbeitet und hierbei auch alle neuen Vorgaben und Vorgehensweisen berücksichtigt.
Mach mit!
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Inhaltsverzeichnis
Einführung
Das Wichtigste zur METIS Verbreitungsausschüttung der VG Wort in Kürze
Schritt für Schritt zur Meldung für die METIS-Sonderverteilung
Erste Schritte
Variante A: Titel im VLB vorhanden
Variante B: Titel nicht im VLB vorhanden
Was ist sonst noch wichtig im METIS Bereich?
Einführung
Für die Bibliothekstantieme der VG Wort kann man derzeit keine eBooks melden, obwohl man eBooks in Bibliotheken ausleihen kann. Das ist ärgerlich, aber zumindest gibt es eine andere Möglichkeit, für eBooks Geld von der VG Wort zu erhalten. Dazu muss man sie für die METIS-Verbreitungsausschüttung melden. Dies ist immer noch eine der am wenigsten bekannten Tatsachen hinsichtlich der Meldemöglichkeiten bei der VG Wort. Für eBooks (nur ePub- und PDF-Format) gibt es sogar zwei verschiedene Möglichkeiten der Meldung.
1. Die Meldung mittels Zählmarke (=Zugriffsausschüttung). Wie das funktioniert, kannst du HIER nachlesen bzw. im PDF*: VG Wort: METIS Zugriffsausschüttung – Texte und Dokumente im Internet.
2. Die Meldung über die METIS-Verbreitungsausschüttung (früher Sonderausschüttung) ohne Zählpixel.
Die entsprechenden Informationen befinden sich auf der Website der VG Wort.
Die Bedingungen und Hinweise zur METIS Sonderausschüttung sind, anders als viele andere Anleitungen der VG Wort, recht einfach und nachvollziehbar formuliert. Deshalb rate ich dir dringend, diese einmal komplett zu lesen. Wenn dir das noch zu viel ist, lies einfach erst mal hier weiter:
Das Wichtigste zur METIS Verbreitungsausschüttung der VG Wort in Kürze
=> Neben direkt im Netz lesbaren Texten (HTML oder XHTML-Dateien, sprich: Blogartikel u. ä.) sind auch PDF-Dokumente oder eBooks, die als ePub- und/oder PDF-Dateien vorliegen, meldefähig, wenn sie eine ISBN oder DOI haben und im VLB gelistet sind.
=> Andere Dokumentenformate (z.B. .mobi für den Amazon Kindle) bzw. als Bilddatei gespeicherte Texte sind leider nicht meldefähig.
=> Für eBooks, die zum Beispiel nur auf Amazon vorliegen und/oder zwar eine ISBN besitzen, jedoch nicht im VLB gelistet sind, weil Verlag oder Autor:in diese Meldung nicht durchgeführt haben, gibt es eine weitere Möglichkeit der Meldung innerhalb des Meldevorgangs.
=> Ein potenziell meldefähiger Text darf nicht mit einem technischen Kopierschutz („hartes DRM“) versehen sein. Ein “weiches DRM” in Form eines Wasserzeichens, wie es die meisten Verlage mittlerweile benutzen, ist jedoch zulässig.
=> Der Text bzw. das eBook darf außerdem kostenpflichtig oder nur hinter einem speziellen Zugang (Bezahlschranke / Login) angeboten werden, wenn er nach dem Kauf oder dem Login ohne Kopierschutz zur Verfügung steht.
=> Der Text oder das eBook, den oder das man zur Verbreitungsausschüttung melden möchte, muss eine Mindestlänge von 1.800 Zeichen haben oder der Kategorie Lyrik angehören, dann gibt es keine Mindestzeichenzahl.
=> Wenn ein Text in einer Anthologie, die als E-Book veröffentlicht ist, diese Länge erreicht, kann auch die Anthologie gemeldet werden.
=> Pro eBook ist nur eine Meldung möglich. Das bedeutet, wo man früher jedes Jahr für die Sonderausschüttung alle relevanten Shops und die dortige Anzahl aller eBooks aus der eigenen Feder melden konnte, ist nun nur noch jedes eBook einmal im Jahr des Erscheinens meldefähig und schrittweise einmalig bis drei Jahre rückwirkend. Man erhält also, wie bei den Sprachtonträgern/Audio-Downloads zukünftig nur noch einmal einen Betrag für ein eBook, danach nichts mehr. Umso wichtiger ist des, ab sofort alle neu erscheinenden eBooks zeitnah zu melden.
=> eBooks, die vor 2026 erschienen sind, können nicht gemeldet werden, da diese theoretisch (oder auch praktisch, wenn du sie dafür gemeldet hast) bereits bei der alten Sonderausschüttung berücksichtigt worden sind.
=> Bei METIS geht es um Texte im Internet, hauptsächlich Pressetexte und Blogartikel, die meistens mit Zählpixeln versehen sind und gemeldet werden, wenn die Mindestzugriffszahl pro Jahr erreicht ist. Deshalb heißt sie ab 2026/27 auch METIS Zugriffsausschüttung.
=> Die METIS Verbreitungsausschüttung (ehemals Sonderausschüttung) gibt es jedes Jahr für Texte im Internet, die keinen Zählpixel haben. Hierzu zählen neben Texten in Zeitschriften auch Texte auf Internetseiten von Rundfunk- und Fernsehanstalten, Texte auf Seiten, deren Domäne bei IVW gelistet ist und eine Verbreitung von min. 1 Millionen Zugriffe pro Kalenderjahr erreichen, auch eBooks, denn es gibt nur verschwindend wenige Verlage, die ihre eBooks mit Zählpixeln versehen.
Wichtig: Dieser Leitfaden bezieht sich ausschließlich auf den Meldevorgang für eBooks, die über eine ISBN verfügen!
EBooks, die nicht über eine ISBN verfügen, sind nicht meldefähig. Die ASIN bei Amazon reicht nicht, aber du kannst auch bei Amazon-exklusiven eBooks eine ISBN angeben, sogar noch nachträglich. Das Eingabefeld dafür findest du auf der (zweiten) Seite mit den Angaben zum Inhalt des eBooks, also dort, wo du auch das eBooks selbst und das Cover hochlädst.
=> Die Quoten ändern sich jedes Jahr, man weiß also vorher nie, was man kriegt. Da die Meldung für die Verbreitungsausschüttung 2027 erst im Februar 2026 begonnen hat, liegen diesbezüglich natürlich auch noch keine Angaben vor.
=> Bei der Meldung oder nach dem Meldeschluss prüft die VG WORT automatisch, ob alle Vergütungskriterien erfüllt sind. Sind die Kriterien erfüllt, erfolgt eine Ausschüttung. Eine Prüfung oder ein Nachweis durch dich ist nicht erforderlich.
=> Kriterien für gemeldete E-Books: eines der Kriterien muss für eine Vergütung erfüllt sein.
- 50 Verkäufe in einem Kalenderjahr – ermittelt über media control
- 5 Standorte in 2 Verbundkatalogen – ermittelt über den KVK (Karlsruher Virtueller Katalog)
- Gibt es nur 3 Standorte in 2 Verbundkatalogen erfolgt eine Ausschüttung in Höhe von 50%.
=> Beteiligte am Werk: Diese Angabe bezieht sich immer auf das jeweils gemeldete Werk, also auf das ganze E-Book oder den gemeldeten Beitrag. Die Angabe zu den Beteiligten muss in allen Kategorien immer vollständig sein und alle theoretisch meldefähigen Beteiligten des gemeldeten Werkes mit einbeziehen. Ausschließlich Autorschaft oder Übersetzung ist in METIS meldefähig! Alle anderen Beteiligungen am Werk (Herausgeber:in, Bearbeter:in etc.) nicht. Wenn eine Form der Beteiligung nicht angegeben werden muss, wie z.B. ein „Verlag“ bei Senderseiten, ist diese Auswahl nicht vorhanden.
Es wird in Zukunft möglich sein, die Anzahl der Beteiligten anzugeben, so dass nicht zwingend alle Namen eingetragen werden müssen. Solange diese Möglichkeit nicht gegeben ist, müssen jedoch alle Beteiligten, also z.B. alle Autorinnen, Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzer eines E-Books vollständig mit Vornamen und Namen angegeben werden.
=> Paywall/Online-Shop: Befindet sich ein Text bzw. eBook hinter einer Paywall, ist eine Meldung möglich, auch wenn du keinen Zugriff auf den Text hast. Die Angabe hat Einfluss auf die Höhe der Ausschüttung. Bei Meldungen über das VLB wird automatisch davon ausgegangen, dass es sich hierbei um EBooks handelt, die nur gegen Bezahlung zugänglich sind.
=> Klar so weit? ;-)

Schritt für Schritt zur Meldung für die METIS-Sonderverteilung
Erste Schritte
1. Schritt: Erstelle Tabellen (ich empfehle Excel oder ein vergleichbares Programm) mit allen deinen Veröffentlichungen, und zwar Print, eBook, Hörbuch, Hörspiel, Theaterstücke und alle sonstigen Titel.
Wenn du Texte im Internet auf fremden Websites stehen hast, zum Beispiel Gastbeiträge in anderen Blogs oder Texte, die du für die Websites von Kund:innen verfasst hast, und sind diese Texte NICHT mit einer Zählmarke versehen, listet du sie am besten in einer eigenen Tabelle auf, die du regelmäßig um neue Texte ergänzt. Damit hast du einen Gesamtüberblick über alle Veröffentlichungen online und offline aus deiner Feder.
Solltest du diesen Schritt schon erledigt haben, überprüfe, ob alle Tabellen auf dem neuesten Stand sind, dann mach weiter mit 2).
Was soll in diese Tabellen alles hinein?
Enthalten sollten deine Tabellen folgende Angaben in jeweils eigenen Spalten, damit du sie ggf. bei Bedarf sortieren kannst:
Titel, ggf. Untertitel, Autor:innen-Name bzw. Pseudonym, Format (Taschenbuch, Hardcover, Paperback, Hörbuch, eBook et.), ISBN oder EAN (oder ASIN bei reinen Amazon-Veröffentlichungen), Verlag (oder Angabe Selfpublishing/verlagsunabhängig), Erscheinungstermin, Verkaufspreis (und ggf. dessen Änderungen).
Wichtig: Trage immer auch die ASIN eines Titels ein oder bei Printtiteln zusätzlich zur ISBN-13 auch die ISBN-10, auch bei Verlagstiteln oder selbst publizierten Titeln, die eine ISBN besitzen! Dies ist immens hilfreich, wenn du bei Amazon eine Anfrage hast oder wenn du zum Beispiel zu einem alten, archivierten oder gelöschten Titel Rezensionen zurückholen möchtest, die bei Amazon nicht mehr vorhanden sind. Über den Support bei Author Central kannst du anhand der ursprünglichen ASIN diese Daten in aller Regel mit einer neuen Ausgabe verknüpfen lassen.
Optional kannst du auch noch weitere Spalten anlegen wie zum Beispiel Vertragsende, Datum der Rechterückgabe, Onlineshops, in denen der Titel verkauft wird, Wörterzahl, Zeichenzahl, URL und alles, was dir wichtig erscheint.
Dauer in Minuten und ggf. die Namen von Sprecher:innen sollte bei Hörbüchern und Hörspielen mit eingefügt werden, die Namen von Co-Autor:innen ggf. bei Anthologien und Gemeinschaftsprojekten.
Bei jedem eBook solltest du dir notieren, ob er mit hartem DRM (Kopierschuzt) versehen ist oder nur mit einem Wasserzeichen (weiches DRM) oder ganz ohne DRM.
Auch für alle deine Lizenzen (Übersetzungen, Filmrechte, Theaterstücke usw.), zu denen ja meist auch die Hörbücher und Hörspiele zählen, solltest du eine entsprechende Liste anlegen.
Das klingt nach enorm viel Arbeit? Ja, das kann es sein, wenn du schon viele Titel veröffentlicht hast. Aber glaub mir einfach: Wenn du diese Liste erstellt hast und selbstverständlich regelmäßig pflegst, wirst du sie lieben lernen. Alle Daten zu all deinen Veröffentlichungen auf einen Blick sind Gold wert, nicht nur bei der VG Wort.
Speichere deine Tabellen in einen eigenen Ordner, den du wiederum an einem Ort deines Computers ablegst, an den du dich ganz leicht erinnern kannst. Eine Verknüpfung auf dem Desktop kann übrigens auch nicht schaden. ;-) Sichere diese Tabellen zusätzlich auf einer externen Festplatte und in der Cloud und richte es so ein, dass die Daten automatisch aktualisiert werden, wenn du Änderungen daran vornimmst.
2. Schritt: Mach mal Pause, atme tief durch und trink oder iss etwas Leckeres. ;-) Immerhin dürfte dir von den vielen Listen und Erklärungen allmählich der Kopf schwirren.

3. Schritt: Logge dich frisch gestärkt bei T.O.M. ein.
4. Schritt: Klick auf =>METIS Bereich
5. Schritt: Klick auf =>Meine Meldungen =>Meldung erstellen
6. Schritt: Fülle die Eingabemaske aus: Ist der Text, den Sie melden möchten mit einem technischen Kopierschutz (z.B. hartes DRM bzw. Adobe DRM) versehen?
Klick auf =>Nein
Bei Ja kannst du den Titel nicht melden. Ein einfaches Wasserzeichen ist kein Kopierschutz! In vielen Online-Shops steht in den bibliografischen Angaben zu jedem Titel, ob hartes DRM (Kopierschutz) oder ein Wasserzeichen gesetzt ist oder nicht.
7. Schritt: Klick auf =>Weiter
8. Schritt: Verwendet die Seite Zählmarken? Klick auf =>Nein oder nicht bekannt
Du weißt nicht, ob dein Verlag oder die Seite, auf der dein Text oder eBook angeboten wird, an METIS teilnimmt?
Gib im Meldesystem „nein oder nicht bekannt“ bei der Frage zum Vorhandensein von Zählmarken an.
9. Schritt: Klick auf =>Weiter
10. Schritt: Bitte wählen Sie die Art des Werkes, für welches die Meldung erstellt werden soll. Klick auf =>eBook
Du kannst über die Eingabemaske auch Zeitschriftenbeiträge, Texte auf einer Internetseite von Fernseh- oder Rundfunkanstalten sowie Blogs bzw. sonstige Texte, deren Domäne bei IVW gelistet ist, melden. Dieser Leitfaden beschäftigt sich jedoch ausschließlich mit dem Bereich eBooks, die eine ISBN haben.
11. Schritt: Klick auf =>Weiter
12. Schritt: Verfügt das zu meldende E-Book nicht über eine ISBN, sondern ist stattdessen mit einer DOI versehen? Klick auf =>ISBN vorhanden
Wichtig: Dein eBook MUSS über eine ISBN verfügen, ganz gleich, wo du es veröffentlichst. Die ASIN bei Amazon reicht nicht, aber du kannst auch bei Amazon-exklusiven eBooks eine ISBN angeben, sogar noch nachträglich. Das Eingabefeld dafür findest du auf der (zweiten) Seite mit den Angaben zum Inhalt des eBooks, also dort, wo du auch das eBooks selbst und das Cover hochlädst.
Auch wichtig: Erscheint dein E-Book in zwei verschiedenen Formaten, also PDF und EPUB, musst du beide Formate melden! Da beide Formate unterschiedliche ISBNs haben, ist nur so gewährleistet, dass die Meldung für die Ausschüttung korrekt geprüft werden kann. Außerdem steigt dann deine Ausschüttungssumme ggf., weil es ja zwei separate eBooks sind.
13. Schritt: Such deinen Titel anhand der korrekten ISBN oder des Titels. Achte darauf, dass du die ISBN des eBooks für die Suche verwendest, nicht die der Printausgabe!
Du kannst den Titel auch mittels vollständigem Titel oder Stichworten suchen. Gib hier möglichst genaue Angaben ein, sonst kann es sein, dass zu viele Datensätze gefunden werden und eine Fehlermeldung erfolgt.
Variante A: Titel im VLB vorhanden
Werden über den Titel mehrere Einträge gefunden, beachte bitte:
In der linken Spalte sind die nicht meldefähigen Titel, bei denen es sich entweder um Printtitel oder um Titel mit verfristetem Erscheinungsjahr handelt, mit einem roten Infobutton markiert.
Wenn das eBook im VLB gelistet ist, wirst du es also nun mit dem Vermerk „Online/eBook“ in der linken Spalte der Tabelle angezeigt bekommen. In dem Fall kannst du es automatisiert auswählen, musst möglicherweise noch Angaben ergänzen wie Umfang (Seitenzahl) und Auflage. Alle vom VLB automatisch übernommenen Angaben sind nicht änderbar.
Wichtig: Wenn du bereits weißt oder vermutest, dass das eBook nicht im VLB gelistet ist, such es in der Maske ausschließlich über die ISBN, nicht über den Titel, denn nur dann kannst du bei Bedarf den Titel manuell anlegen. Wenn du bei der Suche über den Titel oder Stichworte ausschließlich die Printversion angezeigt bekommst, ist der Button zum manuellen Anlegen des Titels ausgegraut und kann nicht geklickt werden. Deshalb ist es im Grunde sinnvoll, von vorneherein mit der korrekten ISBN des eBooks zu suchen. Und hier kommen die Titellisten wieder zum Einsatz, zu denen ich dir ja bereits geraten habe, denn wenn du diese sorgfältig auf dem neuesten Stand hältst, musst du nach der ISBN des eBooks nicht lange suchen. ;-)
Ist das eBook nicht im VLB vorhanden, liest bitte unter dem Punkt Variante B: Titel nicht im VLB vorhanden weiter.
14. Schritt: Klick auf =>Werk übernehmen
15. Schritt (theoretisch): Befindet sich der Text hinter einer Bezahlschranke?
Wenn du ein eBook mit ISBN angegeben hast, das im VLB gelistet ist, dann geht das System davon aus, dass es ausschließlich käuflich erworben werden kann. Dieser Schritt wird also automatisch vom System übernommen.
16. Schritt (theoretisch): Klick auf =>Weiter
17. Schritt: Gib nun sämtliche (!) Urheberinnen und Urheber des Werkes an, also alle Autor:innen und/oder Übersetzer:innen mit vollständigen Namen. Wenn diese bereits im VLB als Autor:innen und Übersetzer:innen gekennzeichnet sind, werden die Angaben mit übernommen. Sollten hier jedoch Angaben fehlen, musst du diese manuell ergänzen. Noch mal: Du musst wirklich alle am Werk beteiligten Autorinnen, Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzer mit Vornamen und Nachnamen angeben. Die Anzahl der Beteiligten hat nämlich direkte Auswirkungen auf die Verteilung und Höhe der Ausschüttung, deshalb ist eine korrekte Angabe im Interesse des jeweils Meldenden. Die meldende Person (in diesem Falle du) und der aus dem VLB übernommene Verlag können nicht entfernt werden. Sollte dir die Karteinummer des Verlages bei der VG WORT bekannt sein, dann kannst du diese mit angeben, ebenso wie die Karteinummern von Mitautor:innen. Verpflichtend ist diese Angabe jedoch nicht, also keine Sorge, wenn dir diese Angaben nicht bekannt sind. Du musst sie nicht mühselig in Erfahrung bringen. Lass die entsprechenden Felder in der Eingabemaske einfach frei.
Die Eigenschaft, in der du selbst am Werk beteiligt bist, kannst du übrigens verändern. Alle Angaben, die nicht grau hinterlegt sind, lassen sich über das Papierkorbsymbol wieder entfernen.
Außerdem fragt die Maske ab:
Anzahl aller Autoren des E-Books: Hier schreibst du die Anzahl der von dir eingegebenen Autor:innen ein.
Anzahl aller Übersetzer des E-Books: Hier schreibst du die Anzahl der von dir eingegebenen Übersetzer:innen ein.
18. Schritt: Klick auf =>Weiter
19. Schritt: Ich bestätige hiermit, dass das gemeldete Werk meine persönliche geistige Schöpfung darstellt (vgl. § 2 Abs. 2 UrhG). Insbesondere habe ich dieses Werk nicht ausschließlich durch Verwendung von KI-Systemen erstellt.
Klick hier „Ja, ich bestätige“, natürlich nur, wenn da stimmt.
Wenn du „Nein, ich bestätige nicht“ klickst, ist das eBook nicht meldefähig.
Sei hier bitte ehrlich. Sollte herauskommen, dass du an dieser Stelle falsche Angaben gemacht hast, kannst du ggf. von der VG Wort belangt werden.
20. Schritt: Klick auf =>Weiter
21. Schritt: Zum Abschluss zeigt das System dir noch einmal die Zusammenfassung all deiner Angaben an. Prüfe diese genau, und wenn keine Fehler vorhanden sind, kannst du auf „Absenden“ klicken.
22. Schritt: Dir wird noch einmal die komplette Meldung angezeigt. Wenn du ganz akribisch sein willst (musst du nicht), kannst du dir davon einen Screenshot anlegen und diesen in einem extra Ordner für deine eBook-Meldungen abspeichern.
23. Schritt: Über das Seitenmenü in METIS kannst du unter METIS=>Meldungen suchen alle deine Meldungen finden. Anfangs wird dort neben deinem frisch gemeldeten eBook noch „ungeprüft“ stehen. Sobald die Mitarbeitenden der VG Wort deine Meldung geprüft haben, verschwindet dieser Eintrag. Sollte es Probleme oder Hinweise zu deiner Meldung geben, wird die VG Wort dich darüber per E-Mail informieren.
Anschließend kannst du bei Bedarf eine weitere Meldung erstellen.
Variante B: Titel nicht im VLB vorhanden
14. Schritt: Klick auf =>Werk manuell anlegen
15. Schritt: Eingabemaske ausfüllen:
Titel: Gib hier den Titel des eBooks an, so wie er auch in den Online-Shops angezeigt wird. Ein Untertitel ist nicht zwingend nötig, es sei denn, er unterschiedet signifikant zwei Werke, zum Beispiel bei Serien oder Reihen.
ISBN: Da du das eBook zuvor mithilfe der ISBN gesucht hast, ist sie hier bereits fest eingetragen und nicht mehr veränderbar.
URL: Hier gibst du eine Website oder einen Online-Shop an, auf dem das eBook verfügbar ist. Bei reinen KDP-Titeln also den direkten Link zum eBook im Amazon-Shop. Ansonsten kannst du aber auch jeden anderen Online-Shop wählen. Denk aber daran, nicht nur die allgemeine Domain des Shops anzugeben, sondern wirklich den exakten Link zum eBook.
Verlag oder herausgebende Körperschaft: Bei einem Verlagstitel gibst du hier den Verlagsnamen an, bei einem Selfpublishing-Titel deinen Namen oder das Label, unter dem du das eBook veröffentlicht hast. Oder trag „Selbstverlag“ oder „Selfpublishing“ ein.
Erscheinungsjahr: Das Jahr, in dem der Titel erstmals erschienen ist. Wenn du die Rechte an einem Buch zurückerhalten und es (ggf. überarbeitet) selbst noch einmal veröffentlicht hast, ist dies das Jahr, in dem du das eBook veröffentlicht hast (nicht der Verlag davor).
Momentan (Stand Mai 2026) können ausschließlich Titel aus dem Jahr 2026 angegeben werden. Schrittweise wird die Meldung bis zu drei Jahre zurück möglich sein. Aber jedes eBook kann nur ein einziges Mal gemeldet werden.
Produktform: Gib hier an, ob es sich um ein eBook im ePub-Format oder im PDF-Format handelt. Sollte es von deinem eBook beide Formate geben, musst du beide separat melden, denn beide Versionen haben dann ja auch eine eigene ISBN.
Umfang des Buches in Druckseiten: Meistens ist die Anzahl der Seiten der Printversion in den Onlineshops mit angegeben. Falls nicht, musst du im Printbuch nachsehen oder, wenn es keine Printausgabe gibt, anderweitig herausfinden (oder bei einem selbst publizierten eBook festlegen), welche Seitenzahl das eBook theoretisch als Druckausgabe hätte. Amazon errechnet die Seitenzahl zum Beispiel automatisch, wenn du nicht selbst beim Hochladen des eBooks etwas anderes angibst. Die Angaben zur Seitenzahl findest du im Amazon Shop auf der Detailseite deines eBooks.
Art der Auflage: Hier kannst du zwischen Erstauflage und Folgeauflage wählen. Schau im Impressum des eBooks nach, um welche Auflage es sich zum Zeitpunkt der Meldung handelt.
16. Schritt: Klick auf =>Weiter
17. Schritt: Befindet sich der Text hinter einer Bezahlschranke?
Klick hier auf „Ja“, wenn zu zuvor die URL eines Online-Shops angegeben hast. Denn in dem Fall muss man ja Geld dafür bezahlen, das eBook lesen zu dürfen. Das ist gleichbedeutend mit einer Paywall. Ebenso würde es sich verhalten, wenn das eBook auf einer Plattform angeboten wird (und du diese URL angegeben hast), für die man bezahlen muss, um anschließend das eBook lesen zu können. Also zum Beispiel, wenn das eBook auf einer Streaming- oder einer Aboplattform angeboten wird wie z.B. Bookbeat.
Sollte dein eBook frei zugänglich auf einer Website oder Plattform angeboten werden, also ohne, dass man es bezahlen muss, dann klick „Nein“.
18. Schritt: Gib nun sämtliche (!) Urheberinnen und Urheber des Werkes an, also alle Autor:innen und/oder Übersetzer:innen mit vollständigen Namen. Wenn diese bereits im VLB als Autor:innen und Übersetzer:innen gekennzeichnet sind, werden die Angaben mit übernommen. Sollten hier jedoch Angaben fehlen, musst du diese manuell ergänzen. Noch mal: Du musst wirklich alle am Werk beteiligten Autorinnen, Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzer mit Vornamen und Nachnamen angeben. Die Anzahl der Beteiligten hat nämlich direkte Auswirkungen auf die Verteilung und Höhe der Ausschüttung, deshalb ist eine korrekte Angabe im Interesse des jeweils Meldenden. Die meldende Person (in diesem Falle du) und der aus dem VLB übernommene Verlag können nicht entfernt werden. Sollte dir die Karteinummer des Verlages bei der VG WORT bekannt sein, dann kannst du diese mit angeben, ebenso wie die Karteinummern von Mitautor:innen. Verpflichtend ist diese Angabe jedoch nicht, also keine Sorge, wenn dir diese Angaben nicht bekannt sind. Du musst sie nicht mühselig in Erfahrung bringen. Lass die entsprechenden Felder in der Eingabemaske einfach frei.
Die Eigenschaft, in der du selbst am Werk beteiligt bist, kannst du übrigens verändern. Alle Angaben, die nicht grau hinterlegt sind, lassen sich über das Papierkorbsymbol wieder entfernen.
Außerdem fragt die Maske ab:
Anzahl aller Autoren des E-Books: Hier schreibst du die Anzahl der von dir eingegebenen Autor:innen ein.
Anzahl aller Übersetzer des E-Books: Hier schreibst du die Anzahl der von dir eingegebenen Übersetzer:innen ein.
19. Schritt: Klick auf =>Weiter
20. Schritt: Ich bestätige hiermit, dass das gemeldete Werk meine persönliche geistige Schöpfung darstellt (vgl. § 2 Abs. 2 UrhG). Insbesondere habe ich dieses Werk nicht ausschließlich durch Verwendung von KI-Systemen erstellt.
Klick hier „Ja, ich bestätige“, natürlich nur, wenn da stimmt.
Wenn du „Nein, ich bestätige nicht“ klickst, ist das eBook nicht meldefähig.
Sei hier bitte ehrlich. Sollte herauskommen, dass du an dieser Stelle falsche Angaben gemacht hast, kannst du ggf. von der VG Wort belangt werden.
21. Schritt: Klick auf =>Weiter
22. Schritt: Zum Abschluss zeigt das System dir noch einmal die Zusammenfassung all deiner Angaben an. Prüfe diese genau, und wenn keine Fehler vorhanden sind, kannst du auf „Absenden“ klicken.
23. Schritt: Dir wird noch einmal die komplette Meldung angezeigt. Wenn du ganz akribisch sein willst (musst du nicht), kannst du dir davon einen Screenshot anlegen und diesen in einem extra Ordner für deine eBook-Meldungen abspeichern.
24. Schritt: Über das Seitenmenü in METIS kannst du unter METIS=>Meldungen suchen alle deine Meldungen finden. Anfangs wird dort neben deinem frisch gemeldeten eBook noch „ungeprüft“ stehen. Sobald die Mitarbeitenden der VG Wort deine Meldung geprüft haben, verschwindet dieser Eintrag. Sollte es Probleme oder Hinweise zu deiner Meldung geben, wird die VG Wort dich darüber per E-Mail informieren.
Anschließend kannst du bei Bedarf eine weitere Meldung erstellen.
Meldeschluss für die METIS Verbreitungsausschüttung ist der 31. März des Folgejahres. Also für den Meldezeitraum 2026 der 31. März 2027.
Was ist sonst noch wichtig im METIS Bereich?
Im METIS Bereich kannst du unter =>METIS=>Meldungen suchen einsehen, welche Meldungen (auch für Texte mit Zählpixeln) du bereits getätigt hast. Der schwarze Punkt bei “Relevant” kommt allerdings erst, wenn die Mitarbeiter: innen deine Meldungen überprüft und für in Ordnung befunden haben. Dies kann eine Weile dauern oder sich nach einer Weile noch einmal ändern.
Sollte in diesem Bereich eine Fehlermeldung oder Ablehnung auftauchen oder ein von dir gemeldeter Shop nicht (mehr) auftauchen, musst du nach dem Grund suchen. In aller Regel wirst du benachrichtigt, wenn es ein Problem oder eine Ablehnung einer Meldung gibt.
Im Bereich =>Meine Meldungen =>Nachrichten wirst du darüber benachrichtigt, wenn es Probleme mit einer deiner Meldungen gibt und/oder wenn die Mitarbeiter:innen der VG Wort eine Frage an dich haben.
Nachdem du mit Hilfe dieser Anleitung erfolgreich deine eBooks für die METIS-Verbreitungsschüttung gemeldet hast, traust du dich vielleicht sogar, die Datei METIS für Urheber: Verbreitungsausschüttung doch mal zu lesen. Du wirst merken: So schwierig sind sie gar nicht zu verstehen, und wenn du außer eBooks auch noch andere Texte im Internet ohne Zählmarke melden möchtest, wirst du sowieso nicht darum herumkommen. ;-)
* Ein durchsuchbares PDF zu diesem Leitfaden ist für meine Unterstützer:innen auf Steady verfügbar.
- Über mich
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Petra Schier, Jahrgang 1978, lebt mit Mann und Hund in einer kleinen Gemeinde in der Eifel. Sie studierte Geschichte und Literatur und arbeitet seit 2003 als freie Autorin. Ihre historischen Romane erscheinen im Rowohlt Taschenbuch Verlag, ihre Weihnachtsromane bei Rütten & Loening sowie MIRA Taschenbuch.
Unter dem Pseudonym Mila Roth veröffentlicht die Autorin verlagsunabhängig verschiedene erfolgreiche Buchserien.
Petra Schier ist Mitglied in folgenden Autorenvereinigungen: DELIA, Syndikat, Autorenforum Montségur








Tolle Anleitung, vielen Dank dafür! :o)
Guten Morgen Petra,
die AG Metis der Verwertungsgesellschaft Wort hat nun wohl einen Vorschlag zur METIS-Reform vorgestellt, der auch in der Mitgliederversammlung am 24. Mai 2025 abgestimmt werden soll.
Im Wesentlichen geht es um die Abschaffung der Sonderausschüttung METIS und Aufteilung von Metis in eine Zugriffsausschüttung (bisherige reguläre Ausschüttung) und einer einmaligen Verbreitungsausschüttung u.a. für eBooks.
Ich habe versucht unter https://www.andreas-unkelbach.de/blog/?go=show&id=1371 dies zusammenzufassen. Die Reform soll erstmals ab 2026 in Kraft treten und betrifft dann Veröffentlichungen ab 2026.
Viele Grüße
Andreas Unkelbach
Hallo liebe Petra!
Seit ein paar Wochen nutze ich eifrig deinen wundervollen Blog, um mich in VG Wort und METIS reinzufuchsen. Du hast es geschafft, mich von einem Zustand völliger Verwirrung zu befreien! Deshalb danke ich dir von Herzen für deine vielen Infos und die unfassbare Mühe, die du in diese Blog-Artikel gesteckt hast!
Eine Sache ist mir leider noch immer nicht ganz klargeworden: Wie kann ich herausfinden, welche Shops auf denselben Katalog zugreifen? Denn für mein Laienverständnis bedienen sich ja alle Online-Buchhandlungen irgendwo am VLB/Zeitfracht/Umbreit/Libri. Egal ob eine lokale Buchhandlung oder thalia.de etc.
Und: Wenn theoretisch sämtliche Online-Buchhandlungen meine E-Books führen könnten: Wie soll ich jemals herausfinden, welche das in meinem Fall alles sind (neben den offensichtlichen großen wie Thalia etc.)? “Einfach” die von dir erstellte Liste “durcharbeiten”? Sicherlich kommen da laufend neue Websites dazu.
Liebe Grüße schickt dir
Anie
Liebe Anie,
oft sieht man im Impressum, wenn Shops auf denselben Baukasten zurückgreifen, das steht nämlich meistens dabei. Oder man sieht es am fast exakt gleichen Aufbau der Seiten und Funktionen. Bei den Shops in meiner Liste habe ich bereits diejenigen herausgefiltert, die ggf. den gleichen Shopbaukasten nutzen. Natürlich kommen immer mal neue Shops hinzu oder fallen weg (wie Weltbild zum Beispiel), da sollte man einmal im Jahr googeln und prüfen. Ich versuche auch noch, Ende des Jahres meine Shopliste noch einmal im Blog zu aktualisieren. DAs ist Arbeit, ja, aber es geht leider nicht anders.
Je nachdem, wie viele eBooks du bereits veröffentlicht hast, brauchst du sowieso nie alle Shops anzugeben, denn irgendwann stößt man an den Maximalbetrag, den man erhalten könnte. Bei mir ist das inzwischen so, denn ich gebe immer 20-60 eBooks an und muss inzwischen nur noch relativ wenige Shops eintragen. Wenn du mehr angibst, informiert die VG Wort dich irgendwann darüber, dass es zu viele sind.
Liebe Grüße
Petra
Liebe Petra!
Perfekt – ganz herzlichen Dank für deine ausführliche Rückmeldung! Das hilft mir ungemein weiter!
Da ich nur testweise ein einziges E-Book Anfang des Jahres über einen Distributor veröffentlicht hatte, kommt “leider” kein Maximalbetrag zusammen, aber Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist :-) , also will ich meine “1-20 E-Books” einfach mal melden. (Seit Mitte des Jahres habe ich alle meine E-Books beim großen A, was ja irrelevant für die Meldungen ist.)
Ganz liebe Grüße zurück
Anie
Habe ich das richtig verstanden: Wenn ich einen Text in einer Anthologie veröffentlicht habe, geht das auch?
Oder geht es nur, wenn der Autorenname auch auf der entsprechenden Seite zu finden ist?
Bei eBooks wird die Anzahl der Titel pro Shop angegeben, nicht die einzelnen Titel, deshalb ist die Angabe eines Autorennamens unerheblich. Lediglich, wenn die VG Wort Betrug vermuten und nachhaken würde, müsstest du ggf. nachweisen können, dass die angegebene Anzahl der Titel mit deinen tatsächlichen Veröffentlichungen übereinstimmt, Anthologien inklusive, aber das müsste ja problemlos möglich sein.
Vielen Dank für die vielen Infos, Petra. Ich bin schon länger bei der VG Wort, aber habe viel dazugelernt!
Ich habe hier noch eine kleine Ergänzung zur Auswahl an Online-Shops mit deutschem Impressum:
https://www.booklooker.de
https://mackensen.de
https://www.ernster.com
https://www.buchfreund.de
https://shop.autorenwelt.de
Ja, danke für die Info.
Ist auf den LAPTOP etwas unbequem zu lesen. Wenn du Hilfe für deine Website brauchst, ich stehe bereit.
Aber die Infos zur Meldung von eBooks sind für mich sehr hilfreich.
Hallo Petra,
vielen Dank, dass du mit diesem Artikel erklärst, wie man E-Books melden kann. Wenn man es einmal verstanden hat, ist es gar nicht so kompliziert. Nun werde ich nochmal nachschauen, was es mit Blogartikeln auf sich hat. Man muss ja eine gewisse Klickzahl erreichen, bevor sich das lohnt.
Ansonsten bin ich durch deinen Beitrag sehr viel weitergekommen und wollte einfach mal Danke sagen, dass du dir die Mühe gemacht hast, das alle Schritt für Schritt zu erklären und auch eine kleine Shop Übersicht zu erstellen. Ist nicht leicht, im Netz den Überblick zu behalten.
Lg Svenja
Liebe Petra,
vielen Dank für deine großartige Hilfe! Ich finde die Website von VG Wort so unübersichtlich und unverständlich, dass ich ohne deinen Beitrag hier verloren gewesen wäre.
Viele Grüße
Debora
Ein ganz riesiges Dankeschön auch von mir, liebe Petra, für die gesamte Artikelserie. Du hast wirklich gut erkannt, wie man sich als Autor:in nach dem Einloggen dort fühlt und es super gut und anschaulich erklärt. Ich muss mich jetzt zwar noch mindestens drei Tage von dem Schock erholen, dass ich jedes Jahr fast jeden Online-Shop angeben muss (Kann es wirklich fassen!!!), aber deine Liste macht es ja schon sehr viel einfacher und wenn ich demnächst mal wieder ganz dringend prokrastinieren muss, werde ich es wohl angehen: :-)
*lach*
Dann wünsche ich fröhliches Prokrastinieren!
Liebe Grüße
Petra
Einen lieben Dank für diese tolle detaillierte Anleitung!
Da würde man als Neueinsteiger bei der VG Wort nie durchblicken.
Grüße und weiterhin viel Erfolg
Marc
Danke für diesen klar verständlichen Beitrag.
Ein Fehler is mir aber aufgefallen: das “Top Level Domain” ist eben nicht das ganze Domain (z.B. “www.TranSlater.eu”), sondern das Teil, das am Ende steht, also Länderkennzeichen, oder “com”, “org”, “biz”, u.ä.
Liebe Petra,
tausend Dank und ein dickes Lob für diese einfache und übersichtliche Anleitung. Mich gruselt es ja schon, wenn ich mich auch nur bei der VG Wort einlogge. Aber du hast das alles so prima erklärt, dass die Meldung selbst ratzfatz erledigt war. Und jetzt habe ich auch noch eine Übersicht über alle meine Ebooks mit Details.
Also noch mal Danke.
Liebe Grüße
von
Carola
Liebe Carola,
es freut mich sehr, dass ich dir das Gruseln nehmen konnte. :-)
So eine Übersicht über alle Titel (regelmäßig gepflegt) ist durchaus Gold wert, weil man nicht nur selbst die Übersicht behält, sondern die wichtigen Daten auch jederzeit für Gespräche mit Verlagen, Agenturen, Lizenznehmern usw. zur Hand hat.
Liebe Grüße
Petra
Auch für diesen Artikel – wie eben schon für den über die Zählmarken – möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Ich bin in sieben Jahren nicht einmal auf die Idee gekommen, daß ich das so machen muß. Möchte gar nicht wissen, wie viel Geld mir dadurch schon durch die Lappen gegangen ist.
Umständlich ist es schon, aber das ist ja immer so, wenn man auf irgendwas Anspruch hat. Einfach ist nur das Zahlen.
Ich hätte da nie durchgeblickt, aber nun hab ich alles eingetragen – auf Deiner Liste hat nur http://www.ciando.com bei mir nie geantwortet, deshalb hab ich’s weggelassen. Stattdessen eine lokale Buchhandlung angegeben.
Jetzt mal sehen, was rauskommt.
Nochmals vielen lieben Dank,
Sascha
Hallo Petra Schier,
auch wenn ich 2021 die Seite meines Verlages für die Sonderausschüttung METIS gemeldet hatte, hätte ich nicht gedacht, dass hier wirklich alle Seiten der Online-Sortimenter neben der eigentlichen Verlagsseite gemeldet werden dürfen. Entsprechend erstaunt war ich da auch über die Antwort der VG Wort im Artikel https://www.andreas-unkelbach.de/blog/?go=show&id=1299 nachdem mir klar wurde, dass auch Online-Buchhandlungen hier gemeldet werden können :-). Wobei mir die Schritt-für-Schritt Anleitung noch besser gefallen hat und ich diese auch gerne im Artikel verlinke.
Vielleicht noch als kleine Ergänzung zur oberen Liste der Verlage. Soweit ich das richtig sehe, erfolgt der E-Book Versand von fairbuch.de und geniallokal.de durch die Libri GmbH. Ich bin mir daher nicht sicher, ob beide Seiten gemeldet werden können.
Für 2023 ist in jeden Fall schon einmal eine Liste der Online-Buchhandlungen angelegt und ich freue mich kommendes Jahr dann noch einmal besonders auf die Sonderausschüttung. Nebenbei sind aktuell auch die Zugriffszahlen für die VG Wort Zählpixel hinterlegt, so dass auch die Meldungen für die regulären Texte gemeldet werden können.
Viele Grüße und ein großes Lob für den Artikel und einen guten Jahreswechsel
Andreas Unkelbach
Lieber Andreas,
vielen Dank fürs Verlinken! Ich war auch erst unsicher, ob das wirklich sein kann, alle Online-Buchhandlungen zu verlinken. Doch dann durfte ich den Ausschüttungsbrief einer Kollegin einsehen und konnte feststellen, dass das wirklich alles gezählt wird.
Was den Katalog von fairbuch.de angeht: Auf eines der drei großen Barsortimente verlinken wohl alle Shops: Libri, Umbreit oder Zeitfracht. Ich glaube, bei den Hinweisen der VG Wort zu den “Baukastensystemen” geht es darum, dass es Anbieter für Buchhandlungen gibt, die eben sehr gleich aussehende Shops nur mit eigenen Adressen anbieten. Hier darf man nur einen angeben. Oder eben, wenn man schon im Impressum sehen kann, dass die Seite zu einem bestimmten Anbieter gehört und evtl. nur eine andere Adresse oder ein minimal anderes Design nutzt. Man kann ja in der Regel gar nicht feststellen, auf welches Barsortiment ein Shop zugreift.
Spätestens nach Prüfung der VG Wort bzw. dem nächsten Ausschüttungsbrief weiß ich dann genau, welche Shops gehen und welche nicht. Die hier aufgezählten wurden aber schon von Kolleg:innen ausprobiert und wurden von der VG Wort akzeptiert.
Liebe Grüße
Petra
Liebe Petra,
vielen Dank für deine Ergänzung. Ich habe dann meine Liste auch noch einmal überarbeitet und geniallokal nachgemeldet. Am Ende soll die VG Wort mir im Ausschüttungsbrief mitteilen, ob dies richtig ist oder nicht. Deine Argumentation erscheint mir aber logisch und im Wortsinne der VG Wort nachvollziehbar. Von daher orientiere ich mich auch mehr am Impressum und freue mich einfach darüber, mich bei der Sonderausschüttung überraschen zu lassen.
Für 2023 habe ich dann schon, wie von dir auch vorgeschlagen, eine Tabelle angefertigt und denke, dass damit der Meldeaufwand sogar etwas geringer ist, als meine Onlinetexte mit Zählpixel zu melden.
Durch die Ergänzung freue ich mich schon einmal auf das kommende Jahr und werde da dann nur noch prüfen müssen, ob meine Bücher weiterhin in den Buchhandlungen gelistet sind.
Ansonsten auch ein Lob für den VG Wort Leitfaden. Sollte noch jemand nach verständlichen VG Wort Anleitungen fragen habe ich, neben dem alten Dokument von Elke Fleing, insgesamt drei Seiten auf die ich gerne verweisen kann. An dieser Stelle auch ein Dank dafür, dass hier ebenfalls Wissen verständlich aufbereitet und geteilt wird.
Ich bin schon neugierig, ob mein Vorsatz für 2023 Mitglied und nicht nur wahrnehmungsberechtigt bei der VG Wort zu werden ebenso leicht umsetzbar sein wird. Bisher befindet sich der Antrag noch in Bearbeitung.
Vielen Dank für den Hinweis und noch einen schönen Jahreswechsel.
Viele Grüße
Andreas
Lieber Andreas,
auf die Sonderausschüttung 2023 bin ich auch schon gespannt. Noch viel mehr allerdings auf die zu Sprachtonträgern/Audio-Downloads, denn ich habe im vergangenen Jahr sehr viele neue Hörbücher veröffentlicht.
Die alte Anleitung von Elke Fleing hatte ich bisher auch auf meiner Website verlinkt, aber als ich sie beim Erstellen des Leitfadens noch einmal Punkt für Punkt las und mit den Angaben auf der VG Wort Website abglich, fiel mir auf, dass vieles, was sie darin schriebt, inzwischen veraltet ist. Zum Beispiel funktioniert das Einbinden von Zählpixeln in PDF- und eBook-Dateien heute nur noch mit JavaScript und mit mehr über den HTML-Link. Deshalb habe ich denn Link zu ihrer Website inzwischen ganz herausgenommen.
Liebe Grüße und ein frohes neues Jahr!
Petra
Liebe Petra,
vielen Dank für das Update und ja, die VG Wort hat im Laufe der Zeit sich wirklich weiterentwickelt (mir gefällt insbesondere die neue Oberfläche unter TOM erstaunlich gut).
Für die Vergütung der Hörbücher wünsche ich viel Erfolg und an dieser Stelle auch Danke dafür, dass du diese Themen ebenfalls im Leitfaden festgehalten und beschrieben hast.
Viele Grüße und für das kommende Jahr alles Gute
Andreas