Edit: 12.10.2024 (Anpassung von Links und Datumsangaben sowie Ergänzung zum Prozedere der Meldung)

In 2025 findet (Stand Okt. 2024) die nächste Sonderverteilung Bibliothekstantieme statt (siehe momentan aktuelles Merkblatt zur Sonderverteilung Bibliothekstantieme und Informationen HIER). Die Meldeformulare werden meist ein Jahr vorher (hier Okt. 2024) von der VG Wort zur Verfügung gestellt. Man nimmt nur an dieser Sonderverteilung teil, wenn man dieses Formular fristgerecht auf den von der VG Wort genannten Wegen einreicht.

Die Meldung zur Sonderverteilung 2025 ist ab 1. Oktober 2024 über das Online-Meldeportal T.O.M. unter dem Menüpunkt „Bibliothekstantieme Sonderverteilung“ möglich.
Meldeschluss ist der 31. Januar 2025.

Sollte es Probleme oder Fragen zur Meldung geben, kann man sich direkt an die VG Wort wenden: Kontakt zur VG Wort

Teilnehmen kannst du an der Sonderverteilung nur dann, wenn du in den vorangegangenen drei Jahren KEIN Geld aus der Hauptausschüttung erhalten hast. Wenn du auch nur für ein einziges Buch in einem der Jahre den allerkleinsten Betrag erhalten hast, für alle deine anderen Bücher (auch unter Pseudonym) jedoch nicht, dann kannst du dir die Arbeit mit dem Formular sparen. Die Sonderverteilung gilt wirklich nur für Autorinnen, die drei komplette Nullrunden hatten.

Ausnahme: Anthologien. Wenn du Beiträge in einer Anthologie oder mehreren veröffentlicht hast, kannst und musst du diese für die Sonderverteilung melden, da eine Meldung für die Hauptausschüttung für Anthologien generell nicht vorgesehen ist.

Die infrage kommenden Bücher und Anthologie-Beiträge können innerhalb von 10 Jahren nach ihrem Erscheinen einmalig gemeldet werden. (Also nicht zu jeder Sonderverteilung erneut!)

Alle zur Sonderverteilung gemeldeten Werke müssen über eine ISBN bzw. ISSN verfügen und in der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) vorhanden sein.

Mit der fristgerechten Einreichung des Formulars zur Sonderverteilung Bibliothekstantieme hast du dafür gesorgt, dass du zur nächsten Sonderverteilung zumindest etwas Geld erhältst.

Solltest du danach wieder drei Jahre komplett leer ausgehen, musst du das Spielchen einfach wiederholen, allerdings nur mit neuen Titeln der letzten 10 Jahre, die du zuvor noch nicht gemeldet hast.

Interessanterweise berichten viele, wenn auch nicht alle Autor:innen, dass sie, nachdem sie einmal an der Sonderverteilung teilgenommen hatten, danach regelmäßig aus der Hauptausschüttung Geld erhielten. Auch bei mir war das so.

Sei aber nicht verunsichert, wenn dies bei dir nicht der Fall sein sollte. Manche Bücher, oft von Kleinverlagen und Selfpublisher:innen, fallen regelmäßig bei der Hauptausschüttung durchs Raster, weil sie einfach nicht oder nur selten in den Referenzbibliotheken vorhanden sind bzw. ausgeliehen werden. Nimm in diesem Fall einfach regelmäßig an den Sonderverteilungen Bibliothekstantieme alle drei Jahre teil, denn das Geld daraus steht dir ja zu.

Damit du die Termine nicht vergisst, notiere sie dir am besten im Kalender, schau regelmäßig in die Neuigkeiten auf der Website der VG Wort und abonniere ggf. auch deren Newsletter. Das geht über das Meldeportal T.O.M.

Die Newsletter sind aber auch öffentlich zugänglich, und zwar HIER.

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