METIS – Texte im Internet ist neben der Bibliothekstantieme sicherlich der größte Bereich bei der VG Wort. Viele Urheber:innen scheuen nach wie vor davor zurück, denn sie glauben, dass es sehr schwierig und kompliziert ist, Zählpixel einzubauen, damit die eigenen Online-Texte von der VG Wort gezählt und vergütet werden.

Tatsächlich ist denn auch das entsprechende Merkblatt für Urheber äußerst umfangreich und kann für Laien/Anfänger:innen erschlagend wirken. Ja, ich weiß, auch für einige “alte Hasen und Häsinnen” gestaltet sich dieser Bereich als Buch mit sieben Siegeln. Deshalb habe ich versucht, die wichtigsten Informationen aus diesem Merkblatt und den Website-Ressourcen der VG Wort herauszufiltern und in Schritt für Schritt-Anleitungen umzuwandeln, die auch weniger technisch versierten Menschen das Handwerkszeug liefern, damit sie zukünftig ihre Texte und Dokumente im Internet an die VG Wort melden und dafür Geld kassieren können.

Durch das Eindampfen dieser Informationen auf das Wesentliche kann es natürlich vorkommen, dass bestimmte Bereiche oder Sonderfälle hier nicht berücksichtigt werden. In dem Fall führt leider kein Weg daran vorbei, sich doch einmal mit dem Merkblatt für Urheber auseinanderzusetzen oder zum Telefonhörer oder zur E-Mail zu greifen und direkt bei den Mitarbeiter:innen der VG Wort nachzufragen. An wen du dich wenden musst, kannst du auf der Website der VG Wort unter Kontakt herausfinden.

Dieser Artikel enthält folgende Themen:

Voraussetzungen, um Texte und Dokumente im Internet melden zu können

Grundlagen der Tantiemen-Ausschüttung

Texte auf deiner eigenen Website und/oder deinem Blog: Erste Schritte

Die Zählmarke für den ganz normalen Online-Text (Website- oder Blogartikel) einbauen

Die Zählmarke für ein online verfügbares PDF oder eBook oder anderes Textdokument, das heruntergeladen und/oder im Browser gelesen werden kann, einbauen

Schritt für Schritt: Texte und Dokumente im Internet bei der VG Wort melden, wenn die Zugriffszahl erreicht ist

Texte im Internet auf fremden Websites: Zählpixel einbinden und Meldung erstellen

Voraussetzungen, um Texte und Dokumente im Internet melden zu können

Um Texte und Dokumente im Internet an die VG Wort melden und dafür Geld erhalten zu können, musst du:

  1. Einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abschließen und dich
  2. bei T.O.M. (Texte Online melden), dem Online-Meldesystem der VG Wort registrieren. Dies gilt für:
  • Urheber, die bisher noch nie Kontakt mit der VG WORT hatten. Hierzu zählen auch Blogger:innen und Autor:innen wissenschaftlicher Werke.
  • Urheber, die vor 2017 nur im Bereich Wissenschaft ohne Vertrag und/oder auf Papierformularen gemeldet haben.

Wie du einen Wahrnehmungsvertrag abschließt und dich für T.O.M. registrierst, erkläre ich HIER.

Wenn du umsatzsteuerpflichtig, also vorsteuerabzugsberechtigt bist, teile die der VG Wort unbedingt mit. Dann bekommst du die Tantiemen ggf. zuzüglich 7 % MwSt. Wenn du deine Umsatzsteuerpflicht nicht mitteilst, musst du die 7 % trotzdem ans Finanzamt abführen, und das geht dann von deinem Verdienst ab.

Wenn die Unterlagen seitens der VG Wort bearbeitet wurden, erhältst du deine Karteinummer, bist Wahrnehmungsberechtigte:r bei der VG Wort und kannst T.O.M. zur Meldung deiner Texte im Internet nutzen.

Hinweis für Urheber aus Österreich oder der Schweiz

Für Autor:innen, die bereits einen Wahrnehmungsvertrag mit der österreichischen oder schweizerischen Schwestergesellschaft (Literar Mechana oder Pro Litteris) abgeschlossen haben, ist die Registrierung zum Meldesystem ohne Wahrnehmungsvertrag möglich. Ist dir die Karteinummer, unter der du bei der VG WORT geführt wirst, bereits bekannt, kann eine automatische Registrierung ohne weitere Rücksprache erfolgen (siehe oben). Solltest du, weil bisher bei der VG WORT noch keine Meldungen von dir vorliegen, noch nicht über eine VG WORT Karteinummer verfügen und durch den Vertrag geführt werden, dann fülle die Pflichtfelder aus, drucke im Anschluss aber nur die „Meldesystemregistrierung“ aus, die du unterschrieben an die VG Wort senden musst. Bitte vermerke bei der Einsendung dieses Dokuments, dass du bereits einen Wahrnehmungsvertrag mit einer der beiden genannten Gesellschaften abgeschlossen hast.

Die Grundlagen zur Tantiemen-Ausschüttung

Um für Online-Artikel Geld von der VG Wort zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen ändern sich von Jahr zu Jahr, so dass es sinnvoll ist, in jeden deiner Texte im Internet ein Zählpixel einzubauen bzw. einbauen zu lassen, wenn diese aus mindestens 1500 Zeichen (inkl. Leerzeichen) bestehen. Für sehr kurze Texte lohnt es sich eher nicht, es sei denn, es handelt sich um Lyrik. Diese ist unabhängig von ihrer Zeichenzahl immer meldefähig.

Zurzeit (Stand Dezember 2022) gelten diese Bestimmungen:

1. Ein Online-Text muss mindestens 1.800 Zeichen inkl. Leerzeichen umfassen.

2. Für Texte mit mehr als 10.000 Zeichen gilt der halbe Mindestzugriffswert.

3. Texte mit mehr als 250.000 Zeichen (Bücher/eBooks) erhalten eine Ausschüttungssumme, die sich aus der Zahl der erreichten Zugriffe, geteilt durch den halben Mindestzugriffswert, multipliziert mit dem Ausschüttungsbetrag der ersten Vergütungsstufe ergibt. Der Verwaltungsrat legt für die so errechneten Summen Höchstbeträge fest.

Wichtig: “Zugriffe” bedeutet einzelne identifizierbare Leser:innen. Es bringt also nicht, Bekannte zu bitten, einen Text immer und immer wieder anzuklicken. Das System erkennt dies und zählt nur einen einzigen Zugriff pro Person.

4. Der meldefähige Text oder das Dokument (PDF/eBook) darf keinen technischen Vervielfältigungsschutz (sog. „hartes DRM“) enthalten. Ein weiches DRM in Form eines Wasserzeichens ist hingegen erlaubt.

5. Meldefähig sind auch kostenpflichtige Texte oder Texte mit einem speziellen Zugang (hinter einer Bezahlschranke), wenn sie vervielfältigt oder ausgedruckt werden können.
6. Ein meldefähiger Text muss in dem jeweiligen Kalenderjahr, für das gemeldet wird, online
abrufbar sein.

7. Derzeit sind nur die Formate PDF oder ePub für downloadbare Dokumente meldefähig.

Pro Online-Artikel gibt es für Autoren zurzeit von der VG Wort:

Bei 1.500 Zugriffen/Jahr 43,86 Euro (für Texte aus 2021)

Bei Texten mit mehr als 10000 Zeichen reichen bereits 750 Zugriffe, um die Auszahlung zu erhalten.

Diese Zahlen (Quoten) ändern sich von Jahr zu Jahr und werden von der VG Wort erst festgelegt, wenn der Meldezeitrum um ist. Deshalb ist es schwierig, Einnahmen aus Texten im Internet abzuschätzen.

Grund für das nachträgliche Festlegen der Quoten ist die sich ständig veränderte Situation hinsichtlich der Einnahmen und der Anzahl der insgesamt gemeldeten Texte im Internet. Das Geld, das im jeweiligen Jahr hereinkommt, muss ja gleichmäßig und gerecht auf alle gemeldeten Texte aufgeteilt werden.

Den aktuellen Verteilungsplan findest du auf der Website der VG Wort: https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Texte auf deiner eigenen Website und/oder deinem Blog: Erste Schritte

Du musst bei der VG Wort nicht deine Website oder deinen Blog melden, sondern jeden einzelnen Text oder Blogartikel, der entweder Lyrik ist (keine Mindestzeichenzahl) oder eine Länge von mindestens 1800 Zeichen beträgt. Die Mindestzeichenzahl beträgt schon seit vielen Jahren 1800, du kannst aber natürlich auch schon Zählmarken für kürzere Texte einbauen, für den Fall, dass die VG Wort ihre Regelungen irgendwann ändert und die Zeichenzahl herabsetzt.

1. Logge dich bei T.O.M. ein.

2. Klick auf „METIS-Bereich

3. Klick oben auf =>Zählmarken =>Zählmarken bestellen

4. Bestell dir bis zu 100 personalisierte Zählmarken auf einmal.

Hinweis: 100 ist die maximale Anzahl an Zählmarken pro Bestellvorgang. Pro Jahr kannst du aber bis zu 4000 Zählmarken bestellen.

5. Lade die Zählmarkenliste als .CSV-Datei oder PDF herunter.

Die .CSV-Datei finde ich praktischer. Sie enthält zwei Spalten, die du dir am besten so breit ziehst, dass du ihren Inhalt komplett nebeneinander sehen kannst. Eine Spalte (rechts) ist für den Einbau in Seiten mit SSL-Verschlüsselung und eine mit denselben Zählmarken für Seiten ohne SSL-Verschlüsselung (links).

Was bedeutet das?

Wenn du noch eine Website betreibst, die nicht SSL-verschlüsselt ist (das solltest du besser nicht tun), also deine Website- oder Blog-URL mit http:// beginnt und beim Aufruf der Seite oben in der Browserzeile kein grünes Schloss erscheint (sondern ggf. eine Warnung, dass die Seite nicht verschlüsselt bzw. nicht sicher ist), dann musst du die Zählmarken für Seiten OHNE SSL-Verschlüsselung einbauen.

Wenn du (was heutzutage Standard ist) deine Website bzw. deinen Blog mit SSL-Verschlüsselung betreibst, also deine URL mit https:// beginnt und beim Aufruf der Seite im Browser das grüne Schloss angezeigt wird, dann nutzt du die Zählmarken für SSL-verschlüsselte Seiten.

Klar so weit? ;-)

Zählmarke in den HTML-Code des Textes einbauen

Hier gibt es zwei Wege: Einen einfachen und einen ganz wenig komplizierteren.

Der einfache Weg gilt für alle, die ihre Website und/oder ihren Blog über WordPress betreiben. Es gibt nämlich ein Plugin, mit dessen Hilfe ihr eure Zählmarken ganz kinderleicht in eure Texte einbauen könnt.

Es handelt sich um das Plugin Prosodia VGW OS ist ein Open Souce Plugin und kostenlos. Es wird vom Prosodia Verlag bereitgestellt, auf dessen Seite ihr es auch herunterladen könnt. Dort findet ihr auch eine gute Anleitung, wie ihr damit umgehen müsst: https://prosodia.de/prosodia-vgw-os/

Tipp: Wenn du das Plugin benutzt, importierst du in der Regel alle Zählmarken in das Plugin. Damit kannst du bereits eine Menge Texte auf deiner Website mit Zählpixeln bestücken. Wenn du zusätzlich noch PDF-Dateien oder eBooks auf deiner Website einbinden und/oder auch Texte auf anderen Websites mit den Zählpixeln versehen möchtest, solltest du dir parallel eine zweite Liste mit Zählpixeln bei der VG Wort herunterladen, die du nur für diese Zwecke verwendest. So kommst du nicht so leicht durcheinander und hast immer eine Liste mit freien Pixeln zur manuellen Einbindung zur Hand.

Für alle, die nicht WordPress benutzen, sondern ein anderes System, wird es geringfügig komplizierter. Aber keine Sorge, so schlimm ist es auch wieder nicht. Falls du aber vor jeglicher Berührung mit dem „Innenleben“ deiner Website bzw. deines Blogs zurückschreckst, solltest du jemanden mit dem Einbau beauftragen, die/der sich auskennt. Vielleicht beschäftigst du ja sogar bereits eine Person, die als Webmaster oder Webmistress fungiert. Diese Person solltest du dann bitten, die Zählmarken für dich möglichst immer ganz zeitnah zur Veröffentlichung eines jeden Textes einzubauen.

Wichtiger technischer Hinweis

Du verwendest auf deiner Website / in deinem Blog für Bilder die Funktion „Lazy Load“, um Seiten für Besucher:innen schneller zu laden? Also werden Bilder beim Scrollen erst angezeigt, wenn sie auf dem Bildschirm erscheinen?

Diese Funktion solltest du unbedingt ausschalten, wenn du auf einer Seite ein Zählpixel eingebaut hast, weil Lazy Load verhindert oder verhindern kann, dass der Zählpixel, der ja ebenfalls ein winziges Bild ist, aufgerufen wird. Somit erfolgt bei Lazy Load keine Zählung der Zugriffe.

Einzige Ausnahme: Auf einer einzelnen URL werden mehrere Zählpixel eingesetzt. Dies ist aber meist nur bei Lyrik der Fall, also wenn auf einer URL mehrere Gedichte aufgeführt sind und jedes einzelne mit einem separaten Zählpixel versehen ist. In diesem Fall muss Lazy Load aktiviert sein, damit das System den Aufruf jedes Zählpixels individuell korrekt zuordnen kann. Siehe hierzu das Merkblatt für Urheber.

Die Zählmarke für den ganz normalen Text im Internet (Website- oder Blogartikel) einbauen

Die Zählmarke solltest du am besten gleich bei der Veröffentlichung deines Textes einbauen, damit dir nicht ein einziger Klick entgeht. Denn die Besuche werden erst ab Einbau der Zählmarke gezählt. Wenn du dir also zu viel Zeit lässt, bevor du eine Zählmarke einbaust, entgehen dir die vorherigen Klicks und lassen sich auch nicht nachträglich zählen.

Schritt für Schritt: Einbau einer Zählmarke bei Texten im Internet

Variante 1: Du arbeitest mit dem Plugin Prosodia VGW OS für WordPress.

Hier kannst du direkt auf der Eingabeseite deines Textes (unter dem Textfeld) dem Text eine Zählmarke zuordnen. Für Details und Anleitungen, wie du die Zählmarken in das Plugin überführst, schau bitte auf der Website des Plugin-Erstellers nach: https://prosodia.de/prosodia-vgw-os/

Wenn du dies getan hast, kannst du gleich HIER weiterlesen.

Variante 2: Du arbeitest mit WordPress, jedoch ohne das Plugin.

Kopiere einfach den img-Code deiner Zählmarke aus der Excel-Datei (alles, was zwischen den beiden <> steht inklusive der <> und füge diesen Code am Ende deines Textes ein. Jedoch nicht im visuellen Editor (oder Block-Editor), sondern im reinen Text-Editor. Bei WordPress kannst du zum Text-Editor umschalten, wenn du im Block-Editor oben rechts auf die drei Punkte klickst und Code-Editor aufrufst. Im Classic-Editor gibt es den Tab „Text-Editor“, über den du in den Code-Editor gelangst und dort unter deinem Text die Zählmarke einbauen kannst.

Variante 3: Du arbeitest mit einem anderen CMS oder mit einer Website-Software (wie z.B. Dreamweaver oder Magix)

In diesem Fall musst du in den HTML-Modus (nicht den visuellen Modus) schalten und unter dem Text den Bild-Link für die Zählmarke einbauen.

So sieht ein Beispiel-Zählmarken-Code aus:

<img src=”http://vg06.met.vgwort.de/na/0903d2b32cb940efb97643ef3e35189d” width=”1″ height=”1″ alt=””>

Diese Zählmarke musst du für jeden Online-Text nur einmal einbauen, nicht jedes Jahr wieder. Das System der VG Wort ‘nullt’ den Zähler nach einem Jahr automatisch und beginnt erneut mit der Zählung, sodass du bei entsprechenden Zugriffen automatisch jedes Jahr erneut Geld erhältst.

Dies war er erste Schritt.

Wie geht es nun weiter?

Logge dich bei T.O.M. ein und klicke dann auf =>METIS Bereich.

Dort klickst du oben auf =>Zählmarken =>Zählmarken recherchieren

Dort gibst du bei „Identifikationscode“ den Privaten Identifikationscode, der zur Zählmarke gehört, ein. Er ist in der Zählmarken-Tabelle direkt unter dem img-Code zu finden. Das ist wie die Zählmarke eine lange Reihe, die nur aus Ziffern und Buchstaben besteht. Zum Beispiel: 69ad697f5fb344f38119356238465l7o

Weitere Angaben musst du hier nicht eingeben.

Klick auf =>Suchen

Nun öffnet sich eine Seite, auf der dir die gewünschte Zählmarke angezeigt wird.

Klick hier auf den blau hinterlegten Zahlen- und Buchstabencode unter „Öffentlicher Identifikationscode“. Dies ist deine Zählmarke, also die Buchstaben- und Zahlenkombination, die sich auch in deinem img-Code befindet.

Es öffnet sich wieder eine Seite, auf der du nun einen Webbereich anlegen sollst.

Klick dazu einmal auf Webbereich hinzufügen und gib die URL ein, unter der sich dein Online-Text befindet.

Achtung: Bei Texten wirklich die Seite eingeben, auf der der Text vollständig gelesen werden kann.

Besteht dein Online-Text aus mehreren Unterseiten, also hast du ihn auf mehrere Seiten verteilt? Dann musst du jeder einzelnen Seite des Textes dieselbe Zählmarke zuordnen und auf der METIS-Seite einen zusätzlichen Webbereich anlegen. Gleiches gilt, wenn du denselben Text mehrmals auf deiner Website eingestellt hast. Alle diese Texte müssen dieselbe Zählmarke erhalten.

Beim Prosodia VGW OS geht das Zuordnen derselben Zählmarke, indem man der ersten Textseite eine Zählmarke zuordnet und danach auf jeder weiteren Textseite im Plugin-Menü einmal „Zählmarke automatisch setzen“ anhakt und dann den Haken wieder entfernt. Danach kann man manuell die Zählmarke einfügen, die man ursprünglich auf der ersten Seite des mehrseitigen Textes gesetzt hat.

Benutzt du das Plugin nicht, fügst du einfach manuell auf jeder Seite deines Textes dieselbe Zählmarke ein wie weiter oben beschrieben.

Dann gibst du unterhalb des ersten Webbereichs alle weiteren Webbereiche an, die zu derselben Zählmarke gehören.

Klick auf =>Speichern

Anmerkung: Lass dich von der anfänglichen Anzeige bei T.O.M. “Zählerstart nein” bitte nicht verwirren. Die Zählung beginnt tatsächlich sofort nach Einbau der Zählmarke. Das System braucht nur ein Weilchen, um den Zählerstart anzuzeigen.

Bitte beachte: Falls ein mit einer Zählmarke versehener Online-Text eine neue URL bekommt – wenn du also zum Beispiel mit deinem Blog auf eine andere Domain umziehst, dann gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Wenn der Text schon wegen erfolgter Mindestzugriffe gemeldet wurde (siehe Schritt für Schritt: Texte und Dokumente im Internet bei der VG Wort melden, wenn die Zugriffszahl erreicht ist) muss die URL als neuer Webbereich angemeldet werden.
  2. Wenn der Text noch nicht wegen erfolgter Mindestzugriffszahlen gemeldet wurde, musst du bei “Webbereich anlegen” die alte URL zusätzlich zu der neuen URL angeben.

Bitte lege für denselben Text unter der neuen URL kein neues Zählpixel an, sonst gehen alle deine bisherigen Zählungen verloren!

Blogartikel und Feedreader

Werden Blogpost-Leser mitgezählt, die Blogartikel in ihrem Feedreader lesen?

Nein, das werden sie leider nicht. Gezählt werden nur Leser, die den Artikel im Blog selbst lesen.

Deshalb solltest du das Feed deines Blogs so einstellen, dass in ihm nur ein kurzer Auszug bzw. Teaser und nicht der gesamte Artikel erscheint. Wer den ganzen Artikel lesen will, muss den Link zum Blog-Artikel anklicken.

Falls du dich fragst, was so ein Feed oder Feedreader überhaupt ist: Mit einem Feedreader können Leser:innen deine Blogartikel abonnieren und unabhängig von deinem Blog im Browser oder in ihrem E-Mail-Programm lesen. Der Feed wird auch importiert, wenn du in deinem Blog eine Möglichkeit implementiert hast, über die deine Blogartikel per E-Mail abonniert werden können, sodass neue Blogartikel wie bei einem Newsletter automatisch an die Abonnent:innen gesendet werden. Hier solltest du also alles so einstellen, dass immer nur ein kurzer Ausschnitt des Textes in dieser E-Mail oder im Feedreader angezeigt wird mit einem Link zu deinem Blog.

Die Zählmarke für ein online verfügbares PDF oder eBook oder anderes Textdokument, das heruntergeladen und/oder im Browser gelesen werden kann, einbauen

Wenn du deinen Website- oder Blogbesuchern PDFs zur Verfügung stellst oder auch andere herunterladbare Texte wie eBooks, dann wird es ein klein wenig komplizierter, denn du musst dich ein wenig mit JavaScript auskennen. Sollte dies nicht der Fall sein, such dir bitte professionelle Hilfe, die dies für dich übernimmt oder dir zeigt, wie es funktioniert. Aber keine Sorge, wenn du einmal den Dreh heraus hast, ist auch das Einbauen von Zählmarken in ein PDF oder eBook ein Hexenwerk mehr.

Achtung: Es werden nur Zugriffe von Benutzern gezählt, die in ihrem Browser JavaScript nicht explizit deaktiviert haben. Auch bei der Zählung eines Dokuments, wird das „Zählbild“ der Basisvariante verwendet. Das „Zählbild“ wird über JavaScript in die HTML Seite eingefügt und aufgerufen, sobald der PDF Link angeklickt wird. Damit funktioniert der Aufruf des Dokuments auch, wenn der Zählserver ausfallen sollte, und zusätzlich ist die Zählmarke nicht im Link auf das Dokument sichtbar.

Schritt für Schritt: Einbau einer Zählmarke bei PDFs, eBooks und anderen Dokumenten

1. Rufe den Code- bzw. Text-Editor deiner Website (WordPress) oder den HTML-Editor deines CMS oder deiner Website-Software für die Seite auf, auf der du Downloadlinks zu deinen Dokumenten (PDFs oder eBooks) erstellst.

Nun baust du für jeden einzelnen Downloadlink einen JavaScript-Code ein.

Einbaubeispiel HTML:

<html><head>
<script>
function vgwPixelCall() {
document.getElementById(“div_vgwpixel”).innerHTML=”<img
src=’https://vg08.met.vgwort.de/na/aaa837a5cad14a3987e305c8c3b7fc59′
width=’1′ height=’1′ alt=”>”;
}
</script></head>
<body>
<a href=“https://www.ihreinternetseite.de/beispiel.pdf”
target=”_target” onclick=”vgwPixelCall();”>LINK-Name</a>
<div id=”div_vgwpixel”></div>
</body></html>

In diesen Code musst du oben nach dem src=’https://vg08.met.vgwort.de/na/ ohne Leerzeichen, also genau wie im Beispiel oben deine Zählmarke einfügen, also die Buchstaben- und Zahlenkombination aus der Zählmarken-Tabelle. Kopiere diese einfach aus dem img-Code heraus. Achte darauf, dass du weder ein Zeichen beim Kopieren übersiehst, noch dass du das abschließende Apostroph im Code nicht versehentlich löschst!

Achtung: Verwechsele die Zählmarke nicht mit dem Privaten Identifikationscode! Dieser steht in der Tabelle direkt unter dem img-Code und enthält eine andere Zahlen- und Buchstabenkombination, die du erst für die Meldung deines Textes im METIS-Bereich benötigst.

Weiter unten im JavaScript gibst du bei “https://www.ihreinternetseite.de/beispiel.pdf” zwischen den Anführungszeichen die genaue URL an, unter der deine Datei (PDF oder eBook) aufgerufen werden kann. Achte auch hier darauf, keine Leerzeichen zwischen Anführungszeichen und URL zu setzen und auch kein Zeichen aus dem Code zu löschen – auch nicht die Anführungszeichen!

Für mehrere verlinkte PDF-Dokumente oder eBooks auf einer Seite, also unter einer URL musst du einfach die Funktion mehrfach mit verschiedenen Zählmarken und den jeweils passenden Dokumentenlinks in den Quellcode einfügen. Die Funktion an sich wird dabei nicht verändert. Wenn die Angaben zu den Dokumentenlinks und die Zählmarke korrekt eingefügt wurden, wird alles richtig zugeordnet, auch wenn die Funktion in einem Quellcode mehrfach enthalten ist.

Dies war der erste Schritt.

Und so geht es weiter:

Logge dich bei T.O.M. ein und klicke dort auf =>METIS Bereich.

Dann klickst du oben auf =>Zählmarken =>Zählmarken recherchieren

Dort gibst du bei „Identifikationscode“ den Privaten Identifikationscode, der zur Zählmarke gehört, eingeben. Er ist in der Tabelle direkt unter dem img-Code zu finden. Das ist wie die Zählmarke eine lange Reihe, die nur aus Ziffern und Buchstaben besteht. Zum Beispiel: 69ad697f5fb344f38119356238465l7o

Weitere Angaben musst du hier nicht eingeben.

Klick auf =>Suchen

Nun öffnet sich eine Seite, auf der dir die gewünschte Zählmarke angezeigt wird. Klick hier auf den blau hinterlegten Zahlen- und Buchstabencode unter „Öffentlicher Identifikationscode“. Dies ist deine Zählmarke, also die buchstaben- und Zahlenkombination, die sich in deinem img-Code befindet.

Es öffnet sich wieder eine Seite, auf der du nun einen Webbereich angeben sollst.

Klick einmal auf Webbereich hinzufügen und gib die URL ein, unter der sich dein PDF oder eBook-Link befindet.

Achtung: Bei PDFs, eBooks und anderen Dokumenten, die du zum Download verlinkst, musst du die Seite angeben, auf der der Link zum Anklicken steht, nicht den Link des Dokuments selbst.

Befindet sich dein Dokument mehrmals auf deiner Website, musst du danach noch einen zweiten Webbereich anlegen und dort die URL der weiteren Seite angeben usw.

Klick auf =>Speichern

Anmerkung: Lass dich von der anfänglichen Anzeige bei T.O.M. “Zählerstart nein” bitte nicht verwirren. Die Zählung beginnt tatsächlich sofort nach Einbau der Zählmarke. Das System braucht nur ein Weilchen, um den Zählerstart anzuzeigen.

Bitte beachte: Falls ein mit einer Zählmarke versehenes Online-Dokument eine neue URL bekommt – wenn du also zum Beispiel mit deinem Blog auf eine andere Domain umziehst, dann gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Wenn der Text schon wegen erfolgter Mindestzugriffe gemeldet wurde (siehe Schritt für Schritt: Texte und Dokumente im Internet bei der VG Wort melden, wenn die Zugriffszahl erreicht ist) muss die URL als neuer Webbereich angemeldet werden. Außerdem musst du die URL im JavaScript auf der neuen Seite natürlich ändern.

Oder:

2. Wenn der Text noch nicht wegen erfolgter Mindestzugriffszahlen gemeldet wurde, musst du bei “Webbereich anlegen” die alte zusätzlich zu der neuen URL angeben. Außerdem musst du die URL im JavaScript auf der neuen Seite natürlich ändern.

Bitte lege für dasselbe Dokument unter der neuen URL kein neues Zählpixel an, sonst gehen alle deine bisherigen Zählungen verloren!

Sehr detailliert (aber etwas fachchinesischer erklärt), findest du all diese Angaben auf im Merkblatt für Urheber.

Hinweis: Du solltest dir, wenn du nicht das Plugin Prosodia VGW OS nutzt, die URL des Textes bzw. des verlinkten PDFs oder eBooks in der Excel-Tabelle notieren (am besten mit Datum), damit du immer weißt, welche Seiten/Blog-Artikel du wann mit einer Zählmarke versehen hast.

Im Plugin kannst du diese Daten problemlos einsehen und sortieren.

Wenn du deine Zählmarke eingebaut und in METIS als Webbereich eingegeben hast, ist für dich der erste Schritt auf dem Weg zum Erhalt von Geld durch die VG Wort abgeschlossen.

Nun folgt aber noch ein zweiter Schritt, jedoch erst, wenn dein Text oder dein Dokument die erforderlichen Mindestzugriffe pro Jahr erreicht hat.

VG Wort

Schritt für Schritt: Texte und Dokumente im Internet bei der VG Wort melden, wenn die Zugriffszahl erreicht ist

Freundlicherweise schickt dir die VG Wort Ende Mai/Anfang Juni automatisch eine Mail an die in T.O.M. hinterlegte E-Mail-Adresse, wenn die Mindestzahl für einen Text oder Dokument im Internet erreicht ist. Achte also immer darauf, dass diese E-Mail-Adresse stets aktuell ist.

Natürlich kannst du dir auch eine Notiz im Kalender machen und selbst auf der METIS-Seite recherchieren, ob der Mindestzugriff erreicht wurde.

 

Zählmarken-Zugriffs-Recherche und Meldung eines meldefähigen Textes oder Dokuments

1. Logge dich in T.O.M. ein.

2. Klick auf =>METIS Bereich

3. Klick auf =>Zählmarken =>Zählmarken recherchieren

4. Hake bei „Zugriff im Jahr“ das Jahr oder die Jahre an, die du recherchieren möchtest.

5. Hake bei Mindestzugriff nur „Erreicht“ und „Anteilig“ an.

6. Hake bei „Zählung erfolgt“ Ja an.

7. Hake bei “Meldung erfolgt” Nein an.

8. Klick auf =>Suchen

9. Nun werden dir alle Zählmarken samt Internetseiten angezeigt, für die der Mindestzugriff erreicht oder anteilig erreicht wurde und die du melden kannst.

10. Klick bei Meldung auf =>Erstellen

11. Nun wird dir der aktuelle Webbereich angezeigt. Hier must du nichts verändern.

Ausnahme: Sollte der Webbereich sich (durch Umzug der Website auf eine neue Domain oder Verschieben des Textes auf eine neue Seite) mittlerweile geändert haben oder der Text mit derselben Zählmarke zusätzlich auch auf einer anderen Seite verfügbar sein, gib den neuen Webbereich nun hier zusätzlich an.

12. Klick auf =>Weiter

13. Gib hier den Titel des Textes oder des Dokuments ein.

Wenn du das Prosodio VGW OS Plugin nutzt, kannst du darin ganz einfach den jeweiligen Text recherchieren und, indem du dann mit der Maus über den Titel fährst, alle relevanten Daten abrufen, also Titel, Text usw.

Wenn du ein anderes CMS oder eine Website-Software benutzt oder das Plugin nicht eingebunden hast, musst du die jeweilige Seite deines Artikels oder deines Dokuments aufrufen und alle Daten händisch eingeben.

14. Klick auf =>Weiter

15. Handelt es sich um ein Gedicht? Dann weiter mit =>Ja. Handelt es sich nicht um ein Gedicht, dann weiter mit =>Nein.

16. Kopiere hier nun den GESAMTEN Text in das Eingabefeld, so wie er auf deiner Website zu finden ist. Das ist notwendig, damit das System die Zeichen zählen und erkennen kann, ob sie 1. ausreichen und 2. vielleicht über 10000 liegen und eine anteilige Auszahlung möglich ist.

Aber Achtung: Es gilt nur der reine Text. Es gibt Elemente, die ebenfalls auf deiner Seite auftreten können, die aber nicht mitgezählt werden dürfen, weil sie nur den Umfang des gemeldeten Textes in der Meldemaske erhöhen. Dies gilt insbesondere, wenn diese textfremden Bestandteile dazu führen, dass eine der Umfangsgrenzen nur durch diese Zufügungen erreicht oder überschritten wird. Zu den Anteilen, die nicht angegeben werden dürfen, zählen:

  • Quellcode und andere Anteile der Programmierung der Internetseite
  • Bildunterschriften, Tabellen, Aufzählungen, Verzeichnisse, Herstellerangaben, Zahlenmaterial etc.
  • Leserkommentare
  • Das Menü der Internetseite
  • Links und Linklisten
  • Wiederholungen des gemeldeten Textes
  • Weitere Sprachfassungen des gemeldeten Textes
  • Textanteile, die sich auf vielen oder allen Seiten wiederholen (z.B. Informationen zu Textautor:in, Verweise auf ähnliche Texte usw.)
  • Nachrichten an den/die Sachbearbeiter:in bei der VG Wort oder Kommentare zur Meldung

Rein maschinell erstellte Texte bzw. Texte, die von einer KI erstellt wurden (KI=Künstliche Intelligenz) dürfen nicht gemeldet werden. Dies kann zur Strafanzeige seitens der VG Wort gegen dich führen.

17. Klick auf =>Weiter

Nun kann es sein, dass unten in Rot folgende Fehlermeldung erscheint: Der gemeldete Text hat nicht die erforderliche Länge (min. 10.000 Zeichen), um bei anteiligem Mindestzugriff gemeldet werden zu können.

Das bedeutet, du kannst den Text nicht melden, weil er zwar die Anzahl anteiliger Zugriffszahlen (momentan 750) bereits erreicht hat, jedoch zu kurz ist, um berücksichtigt werden zu können. Denn anteilig kann ein Text ja nur gemeldet werden, wenn er mindestens 10000 Zeichen enthält.

Dein Text hat die erforderliche Anzahl Zeichen im Verhältnis zu Zugriffen?

Dann kannst du jetzt noch Beteiligte angeben. Du selbst bist automatisch eingetragen, und wenn du alleinige:r Urheber:in des Textes bist, musst du hier nichts weiter eintragen.

Hat jedoch ein:e Co-Autor:in mitgewirkt oder sogar mehrere, dann müssen diese mindestens mit vollständigem Namen bzw. Pseudonym eingetragen werden, besser noch zusätzlich mit der jeweiligen Karteinummer, die du bei dem/der Co-Autor:in erfragen musst.

18. Klick auf =>Weiter

Nun kommt noch einmal eine Übersichtsseite mit allen deinen Angaben. Wenn alles stimmt, klick auf =>Absenden.

Herzlichen Glückwunsch! Damit hast du alles getan, um ab der kommenden METIS-Ausschüttung, die immer im Herbst stattfindet, Geld für deinen Online-Text oder dein Dokument zu erhalten. In den Folgejahren natürlich immer nur dann, wenn die Zugriffe erneut hoch genug sind.

Meldeschluss für Texte im Internet und Dokumente ist jeweils der 1. Juli des Jahres, das auf das Jahr folgt, für das ein Text gemeldet werden kann.

Sprich: Einen Text, der 2022 meldefähig ist, also die Zugriffszahlen erreicht hat (die Ende 2022 festgelegt werden), kannst du bis zum 1. Juli 2023 melden. Im darauf folgenden Herbst (September/Oktober) erhältst du dann Geld aus der Ausschüttung sowie einen Ausschüttungsbrief, den du in T.O.M. unter dem Menüpunkt =>Dokumente =>Ausschüttungsbriefe herunterladen kannst.

Wenn du mal vergessen haben solltest, Texte zu melden, ist das auch kein Beinbruch. Du kannst Texte und Dokumente im Internet bis zu drei Jahre rückwirkend melden, wenn diese in diesen Jahren online waren. Welche Jahre das jeweils sind, kannst du über die Zählmarkenrecherche herausfinden. Dort hakst du ja immer die Jahre an, für die du dir meldefähige Texte anzeigen lassen möchtest. Wann die Texte ursprünglich veröffentlicht wurden, ist dabei nicht relevant. Sie können also auch schon mehrere Jahre alt sein.

Texte im Internet auf fremden Websites: Zählpixel einbinden und Meldung erstellen

Nachdem du nun weißt, wie du Zählmarken für Texte und Dokumente auf deiner eigenen Internetseite einbaust und sie der VG Wort melden kannst, wenn sie die Mindestzahl an “Leser:innenn” erreicht haben, geht es nun um das Thema „Texte und Dokumente auf fremden Websites“.

Dies kommt zum Beispiel in Frage, wenn du professionelle:r Texter:in bist und Online-Texte für deine Kund:innen schreibst, die auf deren Websites veröffentlicht werden.

Oder wenn du Gastbeiträge in anderen Blogs als dem deinen veröffentlichst.

Auch dann kannst du Tantiemen von der VG Wort erhalten. Und zwar so:

Online-Texte auf fremden Websites mit Zählmarke

Variante 1: Der/die Website-Inhaber:in ist bei der VG Wort als Verlag gemeldet

Ob der/die Website-Inhaber:in deines Online-Textes bei der VG Wort als Verlag gemeldet ist, erfährst du, indem du ihn oder sie fragst.

Wenn dem so ist, gehst du wie folgt vor:

  1. Du musst dich als Urheber:in für das T.O.M. Meldesystem registriert haben.
  • Bitte den/die Inhaber:in der Website darum, ein Zählpixel bei deinem Text einzubauen.
  • Teile dem/der Inhaber:in der Site deine Karteinummer bei der VG Wort mit.
  • Der Verlag (Inhaber:in der Website) muss dann die Online-Texte jeweils bis zum 01. Juni des auf die Zählung folgenden Jahres bei der VG Wort melden.
  • Kurz darauf bekommst du von der VG Wort die vom Verlag gemeldeten Texte zur Prüfung.
  • Du musst bis zum in der Information angegebenen Termin die Meldung bei der VG Wort bestätigen.

Achtung! Ohne diese rechtzeitige (!) Bestätigung deinerseits bekommst du kein Geld von der VG Wort.

  • Im September/Oktober erhältst du von der VG Wort das Geld – wenn genügend Leser:innen den Artikel geklickt haben und bei der Meldung alles richtig gemacht wurde.

Variante 2: Der/die Website-Inhaber:in ist bei der VG Wort nicht als Verlag gemeldet

Das ist zum Beispiel bei vielen Unternehmen, Online-Shops oder Blogs der Fall. Wenn du also für Kunden textest oder Gastbeiträge in anderen Blogs schreibst oder eBooks oder andere Dokumente auf fremden Websites einbauen bzw. verlinken willst, gehst du am einfachsten so vor:

  1. Liefere dem/der Websiteinhaber:in zusammen mit deinem Text eine Zählmarke, die er oder sie dann mit dem Text zusammen auf seine/ihre Website hochlädt.
  2. Vereinbare mit dem/der Websiteinhaber:in, wer wie viel Prozent der eventuell ausgezahlten Tantiemen bekommt.

Wenn du dich später bei der Meldung als Alleinautor:in einträgst, bekommst du das ganze Geld, solltest aber in jedem Fall einen Kommentar zur Meldung machen, dass dieses Vorgehen mit dem/der Websitebetreiber:in abgesprochen ist.

  • Geh ansonsten für eine eventuelle spätere Meldung bei erreichter Zugriffszahl genau so vor wie weiter oben beschrieben.

Online-Texte auf fremden Websites ohne Zählmarke

Wenn es dir nicht möglich ist, eine Zählmarke auf den gemeldeten Textseiten einzubauen bzw. den Einbau zu veranlassen, kannst du deine Texte im Internet zur METIS Sonderausschüttung anmelden. Hier können auch eBooks gemeldet werden, die du nicht selbst auf deiner Website verkaufst oder kostenlos zum Download anbietest, sondern die bei einem Verlag (ohne Zählmarke) und/oder in Online-Shops angeboten werden.

Hier geht es zur Schritt für Schritt-Anleitung für die METIS Sonderausschüttung. (Link einfügen)

Alle Informationen und noch einige Details mehr zu Texten im Internet findest du im Merkblatt für Urheber.

Alle Merkblätter findest du auf der VG Wort-Website.

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