Immer wieder werde ich von Lesern meiner Adelina-Serie gefragt, ob Leichensektionen im (späten) Mittelalter wirklich verboten waren und warum. Auch kommt immer wieder die Frage auf, wie denn nun die Ermittllungen bzw. die Beweisführung z.B. in einem Mordfall aussahen, weil man in jener Epoche ja noch nicht über die ausgefeilten Mittel verfügte, wie dies heute der Fall ist. Deshalb habe ich euch diese Themen hier einmal kurz zusammengefasst. Selbstverständlich kann ich nur einen groben Überblick geben; Gerichtsbarkeit im Mittelalter ist ein weites Feld mit vielen Details, auf die hier einzugehen den Rahmen meines Blogs erheblich sprengen würde. Deshalb beschränke ich mich darauf, die beiden oben genannten Bereiche kurz und knapp zu erklären.

Leichensektion im Mittelalter:

Leichen durften auch im 14. Jahrhundert unter bestimmten Voraussetzungen seziert werden. Allerdings nur von Geistlichen/Mönchen.

Schon im frühen Mittelalter wurden häufig Leichen seziert, um die Todesursache festzustellen (in Gerichtsprozessen) oder auch zu Lehrzwecken. Die Kirche lehnte dies allerdings ab, weil man ja an die Auferstehung des Fleisches glaubte. Deshalb wich man oft auf die Sektion von Tieren zu Lehrzwecken aus, hauptsächlich Schweinen und Affen, weil man diese als anatomisch dem Menschen am ähnlichsten sah. Und da Tiere laut Kirchenlehre als seelenlos galten, konnten sie entsprechend auch weder geistig noch körperlich auferstehen.

Im 12. Jahrhundert wurden Sektionen dann päpstlich ganz verboten, aber sicherlich dennoch zu Forschungszwecken durchgeführt, wenn auch heimlich.

Seit dem 14. Jahrhundert wurden Lehrsektionen an Menschen dann doch wieder möglich. Man nutzte dazu Körper von verurteilten Verbrechern, deren Körper wie der der Tiere außerhalb der Gesellschaft standen und deren Hinrichtungsart bei Bedarf sogar den Bedürfnissen der Anatomen angepasst wurde. Der wirklich große Umschwung in der Bewertung der Anatomie kam aber erst mit der Renaissance, als sich die Einstellung zu den Naturwissenschaften zu verändern begann.

Neklas, der Medicus aus meiner Adelina-Serie, ist kein Geistlicher und hat zudem eine fragwürdige Vergangenheit. Zwei Gründe also schon, die es ihm verboten, eine Sektion durchzuführen. Allgemein schreckten die Menschen, auch die Obrigkeit, vor solchen Maßnahmen der Wahrheitsfindung aus Glaubensgründen zurück. Auch die Kirche, in der Serie z.B. der Erzbischof, hielten sich lieber bedeckt. Selbst wenn die Erlaubnis zur Sektion erging, vermied man es, falls möglich, dies an die Öffentlichkeit dringen zu lassen.

*******

Ermittlung und Beweisführung im Mittelalter:

Die Schuld eines Angeklagten konnte nur bewiesen werden durch

a) sein Geständnis

b) stichhaltige (sichtbare) Beweise, die nicht anfechtbar waren

c) man musste mindestens zwei, besser drei Zeugen für die Tat vorweisen, deren Leumund einwandfrei war. Letzteres bedeutet, man konnte nicht jeden x-beliebigen als Zeugen nehmen. Derjenige (selten diejenige) musste z.B. die Bürgerrechte besitzen (wenn die Tat in einer Stadt begangen wurde), durfte nicht zu den unehrlichen Leuten gehören (Totengräber, Huren, Henker und Co.), musste ehelich geboren sein und eine ehrbare Stellung in der Gesellschaft ausfüllen, also mindestens Bauer, Handwerker, Gewerbetreibender, Kleriker usw. sein. Tagelöhner gingen auch noch unter bestimmten Vorausetzungen. Aber Bettler, Landstreicher etc., da hörte es schon wieder auf.

Beweise konnten damals sehr sehr leicht gefälscht werden oder wurden nicht gefunden, weil die Wissenschaft noch nicht so weit war. Das mit den Zeugen war auch so eine Sache. Deshalb benutzte man (mehr noch in späteren Jahrhunderten) zunehmend die Folter in Prozessen, denn dadurch war es am einfachsten, ein Geständnis zu erhalten. Wie fragwürdig dieses Mittel war und ist, dürfte bekannt sein.

Kennt ihr übrigens den Spruch “Wo kein Kläger, da kein Richter”? Der stammt auch aus dem Mittelalter. Es war nämlich damals so: Selbst wenn man einen Ermordeten mitten auf der Straße fand, war die Obrigkeit nicht zu einer Ermittlung gezwungen (wie es heute der Fall ist). Wenn sich niemand fand, der Klage erhob, wurde auch nicht ermittelt und “gerichtet”. Meist fand sich natürlich ein Familenangehöriger oder Freund, der um Aufklärung bat. Und wenn der Tote ein hohes Amt bekleidete, war es schon im Interesse von Rat, Schöffen usw., den Mörder zu finden. Dementsprechend wurde dann auch von jemandem Klage erhoben. Aber wenn ein Mensch z.B. fern seiner Heimat etmordet wurde und ihn dort niemand weiter kannte, wurde er meist begraben und fertig. Selten, dass dann jemand auf eigene Faust ermittelte, weil sich ja niemand für den Toten verantwortlich fühlte.

Und noch etwas Interessantes: Es war nicht so, dass die Obrigkeit die Ermittlungen zu führen hatte. Bei Morden an bekannten Persönlichkeiten blieb ihr natürlich kaum eine andere Möglichkeit, aber ein Polizeiwesen mit Ermittlern wie heute gab es nicht. Dies änderte sich erst allmählich durch die Inquisition, die den Grundstock für unser heutiges Rechts- bzw. Ermittlungssystem gelegt hat. Und zwar, indem sie sich des (neuartigen) Mittels der Befragung von Angeklagtem und Zeugen bediente. Dass das zunächst in der Benutzung von Folter ausartete, steht auf einem anderen Blatt. Es gab aber durchaus intelligente, gewitzte Inquisitoren, die auf Folter verzichteten.

Allegemein war es aber so, dass der Kläger selbst dafür zu sorgen hatte, die Beweise, Zeugen usw. für den Mord (oder auch jedwede andere Untat) herbeizubringen und sie dem Gericht vorzulegen bzw. vorzustellen. wie er das anstellte, blieb ihm überlassen.

Eine interessante Zusammenfassung von Körperstrafen, Gerichtsbarkeit und den Aufgaben der Stadtobrigkeit gibt der folgende kleine Film:

Die Stadt im späten Mittelalter – Mauern, Brunnen, Galgenstricke

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Teilen mit