
Ihr kennt sicherlich inzwischen alle das deutsche Verpackungsgesetz, wonach wie, wenn wir Bücher oder Goodies (kostenlos oder gegen Geld) verschicken, das Versandmaterial (Umschläge, Kartons, Füllmaterial, Klebeband etc.) beim Verpackungsregister (LUCID in Deutschland) melden und über einen Recyclingdienstleister wie zum Beispiel Reclay lizenzieren müssen.
So weit, so gut, und das tut ihr sicherlich auch alle brav.
Nun kommt die EU ins Spiel, und wenn die etwas regelt, dann wird es immer etwas komplizierter und vor allem gibt es mehr Arbeit.
Ab 12. August 2026 tritt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft, und die verschärft die Regelungen noch mal und vereinheitlicht sie für die gesamte EU. Ausnahmen gibt es kaum und Bagatellgrenzen keine. Übergangsfristen auch nur bedingt für die Nutzung der vereinheitlichen Piktogramme. ABER zumindest gibt es ein paar Erleichterungen für Kleinstunternehmen, wozu wir als Autor:innen definitiv gehören.
Was ändert sich?
Einiges, und ich liste einfach mal nur die wichtigsten Punkte auf:
- Die LUCID-Registrierung und die Lizenzierung bleiben wie gehabt bestehen.
- Wir müssen zukünftig zusätzlich dokumentieren, dass die Verpackungen, die wir verwenden, den Anforderungen des PPWR entsprechen und lizenziert wurden.
- Es gibt zwar Erleichterungen für Versandmaterial, das wir in unserem Herkunftsland kaufen, aber wenn es sich um Versandumschläge und -kartons handelt und wir ein Versandlabel draufkleben, entfallen diese Vorteile sogleich wieder.
Bedeutet: Auch dann müssen wir uns an die Regelungen halten. Es kann sein, dass diese strenge Auslegung irgendwann von den Gerichten einkassiert wird, aber bis es so weit ist, müssen wir in den sauren Apfel beißen und uns an die Regeln halten. - Kleinstunternehmen müssen natürlich nicht selber umfangreiche Tests durchführen, aber wir müssen uns von den Herstellern unseres Versandmaterials die technischen Datenblätter und/oder Konformitätserklärungen holen. Entweder anfordern oder, wenn es angeboten wird, als PDF herunterladen und abspeichern. Bei Betriebsprüfungen müssen wir diese Daten vorlegen können, deshalb müssen sie fünf Jahre lang aufgehoben werden.
- Wir müssen, wenn wir Versandkartons oder -umschläge nutzen, die wir selbst bedruckt haben (Buchboxen u. ä.) unsere “Herstellerangaben” (Adresse, E-Mail) aufdrucken und die Recyclingpiktogramme und -hinweise ebenfalls, aber oft werden diese auch schon von der Druckerei zur Verfügung gestellt. wenn nicht, müssen wir uns selbst darum kümmern.
- Und ja, hier darf auch ein Impressumservice genutzt werden.
- Bei neutralen Umschlägen oder Kartons müssen wir einen kleinen Aufkleber mit QR-Code anbringen, der zu den Herstellerinfos, Materialcodes und Recyclinghinweisen verlinkt. Das bedeutet gleichzeitig, dass wir selbst für die unterschiedlichen Materialien, aus denen unsere Verpackungen bestehen, Verpackungscodes erstellen müssen, damit man sie dann zuordnen kann. Nicht für jeden einzelnen Karton oder Umschlag, sondern für die jeweilige Verpackungsart und -größe.
- Der QR-Code führt am besten zu einer Unterseite auf eurer Website, auf der ihr die Konformitätsangeben gesammelt auflisten könnt.
- Auch für gebrauchte Umschläge und Kartons gelten diese Regeln.
- Legt euch einen Ordner auf eurem Computer an, in dem ihr sämtliche Daten, QR-Code, Konformitätserklärungen etc. nach Jahren und nach Verpackungsarten sammelt. Da hinein gehört auch eine Exceltabelle mit euren Verpackungscodes und, wenn genutzt, die Icons für Materialien und Recycling, damit ihr sie nicht immer suchen müsst.
Damit ihr gleich loslegen könnt, habe ich mal wieder einen Leitfaden erstellt, der euch alles erklärt und zeigt, was ihr wie genau tun könnt, sollt und müsst. Auch einen Mustertext für die Unterseite auf eurer Website habe ich erstellt. Diesen müsst ihr genau auf eure Situation anpassen. Er erhebt keinerlei Ansprung auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit. Nutzung auf eigene Gefahr.
Da ich keine Rechtsberatung geben darf, müsst ihr euch im Zweifelsfall an eine Rechtsberatung wenden, wenn noch Fragen offen sein sollten. Ich habe in meinem Leitfaden nur zusammengetragen, was ich im Internet zu dem Thema finden konnte.
Hier geht es zum Leitfaden:
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Petra Schier, Jahrgang 1978, lebt mit Mann und Hund in einer kleinen Gemeinde in der Eifel. Sie studierte Geschichte und Literatur und arbeitet seit 2003 als freie Autorin. Ihre historischen Romane erscheinen im Rowohlt Taschenbuch Verlag, ihre Weihnachtsromane bei Rütten & Loening sowie MIRA Taschenbuch.
Unter dem Pseudonym Mila Roth veröffentlicht die Autorin verlagsunabhängig verschiedene erfolgreiche Buchserien.
Petra Schier ist Mitglied in folgenden Autorenvereinigungen: DELIA, Syndikat, Autorenforum Montségur








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