Banner Die EU-Verpackungsverordnung für Autorinnen und Autoren

Das neue EU-Verpackungsrecht (PPWR) für Autorinnen und Autoren – Ein Leitfaden

Stand 25.07.2026

Wichtiger Hinweis

Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung oder die Beratung durch Fachpersonal. Ich darf keine rechtlichen Ratschläge geben, sondern lediglich zusammenfassen, was ich an Informationen aus dem Internet zusammentragen konnte.

Bitte informiert euch grundsätzlich selbst bei entsprechenden Stellen und im Internet über die Gegebenheiten, Pflichten und Anforderungen hinsichtlich der Europäischen Produktsicherheitsverordnung, die auch auch und eure Situation im Einzelfall zutreffen.

Mach mit!

Du findest diesen Leitfaden hilfreich?


 

Öfter mal was Neues aus der EU.

Was ändert sich am 12.08.2026 und was ist überhaupt das PPWR?

Ein bisschen Theorie

Die gute Nachricht für uns Autor:innen: Der Kleinstunternehmer-Schutz

Status Quo: Was änder sich NICHT für Autor:innen?

Was für größere Unternehmen ab sofort gilt (= noch mal etwas Theorie)

Die Kleinstunternehmer-Ausnahme (PPWR ab 12. August 2026)

Befreiung von der Erzeuger-Haftung

ABER

ZWEITES ABER

DIE ENTWARNUNG

Moment mal, was hat es mit den Piktogrammen und QR-Codes auf sich?

Die "Versandlabel-Falle" der ZSVR

Das Problem

Die Konsequenz

Die Lösung für das Versandlabel-Problem

Praxis-Lösung: So wirst du rechtssicher (nach aktuellem Stand der Rechtsprechung)

Gebrauchte Kartons als Lösung? – Leider nicht

Wichtig zu beachten: Sonderregeln für Merchandise (Goodies & Schokolade)

Piktogramme und Herstellerangaben via QR-Code

Etwas Vorarbeit: Dein eigener Materialcode für Verpackungen

PPWR‑Konformitätsseite für Verpackungen

Wie du neue Verpackungstypen auf der Webseite ergänzen kannst

Wichtiger Hinweis: Piktogramme erst ab 12. August 2026

Piktogramme auf der eigenen Konformitäts-Webseite

So erstellst du den QR-Code in 2 Minuten

Dein QR-Code-Aufkleber

Praxishinweis: Datenschutz & Impressumservice

Wichtige Unterscheidung für Autor:innen: Produkt vs. Verpackung

Keine Verpackung (und damit vom PPWR befreit)

Verpackung (und damit meldepflichtig)

FAQ: Häufige Fragen aus der Autor:innen-Community

Muss auf mein Buch oder mein Buchcover jetzt ein Recycling-Symbol gedruckt werden?

Müssen Lesezeichen, Postkarten, Broschüren oder Charakterkarten  gekennzeichnet werden?

Gilt das Ganze auch, wenn ich meine Bücher an eine Buchhandlung oder an Barsortimente (wie KNV/Zeitfracht, Libri) verkaufe und/oder dorthin versende?

Was passiert, wenn ich im Jahr nur 5 oder 10 signierte Bücher verschicke? Gibt es eine Mindestmenge?

Darf ich für meine Buchboxen noch Seidenpapier, Schleifenbänder oder Füllmaterial aus Holzseite nutzen?

Der Zeitplan des PPWR: Welche Fristen gelten ab wann?

12, August 2026: Der große Startschuss (PPWR & VerpackDG treten in Kraft) 23

12. Januar 2028: Die Pflicht zum Mülltrennungssymbol (EUPICTO)

Achtung: Das neue EU‑Mülltrennungssymbol (EUPICTO) wird Pflicht — aber …

Was Druckereien tun

1. Januar 2030: Das finale Design-for-Recycling & die Rezyklat-Quote

Versand ins EU-Ausland, oder: Stopp an der Grenze – Warum du den Auslandsversand meiden solltest

Fazit: Keine Panik vor dem Verpackungsrecht!

Nützliche Links & Quellen


 

Öfter mal was Neues aus der EU

 

Es tut sich wieder einmal etwas in der EU und auch auf deutscher Gesetzesebene. Diesmal geht es (erneut) um das Verpackungsgesetz von 2019. Dazu hatte ich euch bereits den ausführlichen Beitrag in der Selfpublisherbibel verlinkt. Nun wird das Ganze noch mal verschärft.

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt ab dem 12. August 2026 europaweit, deshalb müssen wir Autorinnen und Autoren (unabhängig davon, ob wir in Verlagen veröffentlichen oder im Selfpublishing oder beides) uns auf ein paar Neuerungen einstellen.

 Grundsätzlich gilt:

Wer als Selfpublisher:in oder Freiberufler:in signierte Bücher, Rezensionsexemplare und/oder Goodies verschickt, gilt rechtlich als gewerbliche/r Inverkehrbringer:in von Verpackungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man über einen eigenen Online-Shop jedes Jahr sehr viele Bücher versendet oder hunderte Rezensionsexemplare an Blogger:innen oder ob es nur drei, fünf oder zehn Sendungen pro Jahr sind. Es ist auch egal, ob man die Bücher oder Merchandise-Artikel verkauft oder ob man alles kostenlos versendet, als Geschenke oder zum Beispiel Gewinne aus einem Gewinnspiel.

Sobald ein Buch oder Goodie von uns verschickt wird, sind wir die  Inverkehrbringer:innen der Versandverpackung oder auch der Umverpackung für Goodies, also den Verpackungen von Gummibärchentütchen, Schokoladentäfelchen, Tassen usw. Auch der Karton und die Plastikeinlage von Schokoadventskalendern gehört dazu (denn die Schoki ist ja darin eingepackt) oder die Umhüllung eines Metalllesezeichens, das Tütchen, in dem man Kleinteile verschickt, einfach alles, was sich Verpackung schimpft.

Welche Pflichten daraus resultieren (LUCID Verpackungsregister, Anmelden einer Lizenz für Verpackungen zum Beispiel bei Reclay oder einem anderen dualen System), ist in einem ausführlichen Beitrag in der Selfpublisherbibel genau erklärt.


 

Was ändert sich am 12.08.2026 und was ist überhaupt das PPWR?

 

Ein bisschen Theorie

Hinter dem Kürzel PPWR verbirgt sich die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation), die am 12. August 2026 europaweit in Kraft tritt. Sie löst schrittweise die alten nationalen Gesetze der einzelnen EU-Länder ab (wie unser deutsches Verpackungsgesetz) und verfolgt ein grundlegendes Ziel: Die Müllberge sollen schrumpfen und Plastik aus dem Alltag weitgehend verbannt werden.

Dafür wurden nun die Daumenschrauben für die Wirtschaft massiv angezogen. Das bedeutet im Detail:

  • Ein absolutes Verbot von gesundheitsschädlichen PFAS-Chemikalien in Lebensmittelverpackungen ab August 2026 sowie ein Verbot von nicht-recycelbaren Kunststoffen ab 2030.
  • Kunststoffverpackungen müssen ab 2030 zu einem festen Mindestprozentsatz (mindestens 35 %) aus echtem, recyceltem Haushaltsmüll bestehen, sogenannte Rezyklat-Pflicht.
  • Die einheitliche Mülltrennung (EUPICTO) wird eingeführt. Somit ist dann Schluss mit dem „Schilderwald“. Bis 2028 müssen alle Verpackungen in Europa mit exakt denselben, harmonisierten Symbolen bedruckt sein, die dem Verbraucher zeigen, in welche Tonne der Müll gehört. Was bedeutet, dass auch überall in der EU die gleiche Mülltrennung und die gleichen Mülltonnen eingeführt werden, so weit noch nicht geschehen.

Daraus resultiert leider eine Bürokratie-Welle: Wer Verpackungen herstellt oder importiert, muss für jedes Produkt eine aufwendige technische Dokumentation und eine offizielle EU-Konformitätserklärung anfertigen und 5 Jahre archivieren.

 

Die gute Nachricht für uns Autor:innen: Der Kleinstunternehmer-Schutz

Weil diese gigantische Bürokratie-Welle kleine Betriebe sehr wahrscheinlich wirtschaftlich ruinieren würde, gibt es seitens der EU eine Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen. (Aber freut euch nicht zu früh …)

Ein Kleinstunternehmen beschäftigt unter 10 Mitarbeitende und erwirtschaftet unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz. Dies dürfte so gut wie alle Autor:innen einschließen. (Sehr wenige Ausnahmen bestätigen die Regel.)

Als freiberufliche Autor:innen sind wir von den härtesten bürokratischen Pflichten (wie dem Schreiben eigener Konformitätsberichte) befreit – solange wir unsere Verpackungen im Inland kaufen. Warum es durch die deutsche Behördenauslegung beim Versand trotzdem zu Stolperfallen kommt und wie ihr euch ganz einfach vor möglichen Abmahnungen schützt, erkläre ich in diesem Leitfaden.

 

Status Quo: Was änder sich NICHT für Autor:innen?

Die deutschen Basis-Pflichten des Verpackungsgesetzes (VerpackDG) bleiben weiterhin bestehen. Auch bei Kleinstmengen (z. B. 10 bis 50 Sendungen pro Jahr) gilt:

  • LUCID-Registrierung: Du musst im Melderegister registriert sein.
  • Systembeteiligung: Jedes Gramm Verpackung (Pappe, Plastik) muss bei einem dualen System (z. B. Reclay, Interseroh etc.) kostenpflichtig lizenziert werden.
  • Verschenken = Verkaufen: Es ist rechtlich völlig egal, ob du ein Buch verkaufst oder ein Rezensionsexemplar/Goodie verschenkst. Sobald es deine Betriebsstätte (deine Wohnung, dein Haus, dein Arbeitszimmer) verlässt, muss die Verpackung lizenziert sein.

 

Was für größere Unternehmen ab sofort gilt (= noch mal etwas Theorie)

Nach der neuen EU-Verpackungsverordnung müssen Unterehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, diese nicht nur mit den Herstellerangaben versehen (Inverkehrbringer:in = Hersteller:in) und die einheitlichen Piktogramme aufbringen, sondern auch für jede Verpackungsart und jedes Verpackungsbestandteil umfangreiche technische Dokumentationen über die Inhaltsstoffe der Verpackungsmaterialien und Konformitätsnachweise führen und fünf Jahre lang aufbewahren.


 

Die Kleinstunternehmer-Ausnahme (PPWR ab 12. August 2026)

 

Die EU-Verpackungsverordnung bringt uns Autor:innen jedoch eine enorme bürokratische Entlastung, insbesondere bei individuell bedruckten Kartons (z. B. Buchboxen von WIRmachenDRUCK oder anderen Anbietern) oder anderen Verpackungen, die wir individuell bedrucken lassen, zum Beispiel mit Covermotiven oder unserem Logo:

 

Befreiung von der Erzeuger-Haftung

Bestellst du Verpackungen bei einer Druckerei im selben EU-Mitgliedstaat (Inlandskette), giltst du rechtlich nicht als Erzeuger. Mit anderen Worten: Lebst du in Deutschland und kaufst du deine Verpackungen bei einemr deutschen Firma, die diese auch aus Deutschland an dich liefert, entfallen die Erzeuger-Pflichten und damit die ganze Bürokratie. Du musst also keine technische Dokumentation und keine EU-Konformitätserklärung selbst erstellen. Diese Pflicht verbleibt komplett bei der Druckerei.

ABER

Du musst eben zukünftig wirklich deine Verpackungen in dem Land kaufen (oder individuell bedrucken lassen), in dem du lebst.

Ja, richtig gelesen. Das gilt nicht nur für individuell angefertigte Buchboxen oder Goodie-Verpackungen, sindern auch für alle Standard-Verpackungsmaterielien, die du benutzt. Also Briefumschläge, Luftpolsterumschläge, Versandhüllen und Versandkartons, Klebebänder, Füllmaterial.

Alle diese Verpackungen musst du in deinem Herkunftsland kaufen.

Solltest du der Bequemlichkeit halber immer alles bei Amazon bestellen, musst du ab sofort genau prüfen, woher die Waren kommen. Wenn es kein Versender aus deinem Herkunftsland ist und/oder wenn dieser Versender blöderweise über ein Versandzentrum in einem anderen Land seine Waren an dich ausliefert, hast du ein Problem. Denn dann importierst du die Waren und giltst als Inverkehrbringer:in/Hersteller:in und musst leider trotz Kleinstunternehmen alle bürokratischen Hürden nehmen.

Wie kann ich sehen, ob bei Amazon der Versand aus meinem Herkunftsland erfolgt?

Ganz einfach: Schau auf die Rechnung. Denn darauf siehst du anhand des Länderkennzeichens in der Rechnungsnummer, woher die Ware kommt.

Und hier gebe ich dir noch einen wichtigen Rat: Erstelle dir ein Businesskonto bei Amazon, zusätzlich zu deinem privaten, und kaufe alles, was du beruflich benötigst, zukünftig ausschließlich über dieses Businesskonto. Denn nur dort erhältst du korrekte Umsatzsteuer-Rechnungen, die du fürs Finanzamt benötigst.

Auch an der Amazon Business Rechnung siehst du, ob die Sendung aus deinem Herkunftsland kommt, denn dann wird der Umsatzsteuersatz ausgewiesen, der in deinem Herkunftsland gilt. Wenn dort 0% Umsatzsteuer und etwas von Reverse Charge steht, kommt die Sendung aus einem anderen EU-Land.

Das bedeutet, wir müssen als Autor:innen unsere Bezugsquellen genau prüfen und ggf. auf inländischen Anbieter umstellen.

ZWEITES ABER

Wenn du Luftpolsterumschläge verwendest oder Kunststofftütchen oder -hüllen oder Paketklebeband aus Kunststoff, solltest du zeitnah auf Umschläge und Verpackungen aus Papier/Pappe umsteigen und auch Klebeband aus Papier benutzen, denn Kunststoffe sollen ja mittel- bis langfristig verboten werden, und werden deshalb zukünftig deutlich teuerer und ggf. irgendwann bei der Lizenzierung sogar mit Strafgebühren belegt werden.

DIE ENTWARNUNG

Vorräte aufbrauchen ist erlaubt!

Niemand muss am 12. August 2026 teuer gekaufte Luftpolsterumschläge, Kartons oder Kunststoffklebebänder wegwerfen. Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) sieht nämlich glücklicherweise eine Übergangsregelung vor:

Verpackungen, die vor dem 12. August 2026 rechtmäßig im Inland eingekauft oder hergestellt wurden, dürfen ohne zeitliche Begrenzung vollständig aufgebraucht und abverkauft werden.

Du musst das Gewicht dieser Altbestände natürlich weiterhin ganz normal bei deiner jährlichen LUCID- und Reclay-Meldung für 2026 angeben und bezahlen.

Du brauchst für diese alten Bestände keine QR-Codes, keine neuen EU-Piktogramme und keine PFAS-Nachweise rückwirkend einholen. Erst wenn du ab Mitte August 2026 neues Material bestellst, greifen die neuen Einkaufs- und Kennzeichnungsregeln.

 

Moment mal, was hat es mit den Piktogrammen und QR-Codes auf sich?

Dazu komme ich gleich.


 

Die "Versandlabel-Falle" der ZSVR

 

Zunächst einmal muss ich leider auf eine kleine, aber gemeine Falle hinweisen, in die wir derzeit noch tappen können, wenn es um Verpackungen geht. Und dabei ist es gleich, ob du selbst Verpackungen gestaltest oder einfach nur neutrale Versandtaschen oder -kartons benutzt. Die Falle greift in beiden Fällen, zumindest nach der derzeitigen strengen Auslegung des Verpackungsregisters.

Zwar kann es sehr gut sein, dass diese Auslegung durch die Gesetzgebung wieder einkassiert wird, aber bis es offiziell dazu eine gesetzliche Regelung gibt, müssen wir uns leider doch wieder mit nerviger Bürokratie herumschlagen.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) vertritt aktuell eine sehr strenge Rechtsauffassung:

 

Das Problem

Sobald du ein Versandlabel (DHL, Hermes etc. oder auch dein eigenes, selbst ausgedrucktes) mit deinem Autoren-/Absendernamen auf einen ansonsten neutralen (oder einfach nur mit deinem Motiv oder Logo bedruckten) oder auch gebrauchten Versandkarton klebst, giltst du laut ZSVR als "Erzeuger" der fertigen Versandbox. Die Kleinstunternehmer-Ausnahme wird für diesen Karton ausgehebelt. Das gilt auch für selbst bedruckte Buchboxen, auf die du ein Versandlabel klebst.

 

Die Konsequenz

Du bist in diesem Fall dafür verantwortlich, dass die Box die Erzeugerkennzeichnung (Name, Anschrift) und die Material-Trennpiktogramme trägt und alle Dokumentationen sowie die Konformitätserklärung erstellen.

 

Die Lösung für das Versandlabel-Problem

Wenn du laut ZSVR-Auslegung durch das Versandlabel zum/zur „Erzeuger:in“ wirst, musst du rein rechtlich auch die Dokumentationspflichten und die Konformitätserklärung erfüllen – aber das Gesetz bietet dir als Kleinstunternehmen hier eine entscheidende Erleichterung.

Kurze Erinnerung: Bitte verwechsle dies nicht mit der Kleinunternehmerregelung bei der Steuer. Als Kleinstunternehmen hinsichtlich der Verpackungen gilt jedes Unternehmen bis maximal 10 Mitarbeitern und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz, unabhängig davon, ob eine Umsatzsteuerpflicht besteht oder nicht.

Da du als Autor:in ein Kleinstunternehmen bist, verlangt niemand von dir, dass du ein eigenes Labor betreibst oder komplizierte Gutachten erstellst.

Stattdessen gibt es ein paar Dinge, die du beachten musst:

Praxis-Lösung: So wirst du rechtssicher (nach aktuellem Stand der Rechtsprechung)

Um dich gegen die ZSVR-Auslegung abzusichern, ohne horrende Summen auszugeben, gehst du am besten so vor:

Der digitale Ausweg: QR-Code

Platziere neben deinem Versandlabel einen kleinen QR-Code-Aufkleber mit dem Hinweis „Infos zur Recyclingfähigkeit & Erzeugerdaten (PPWR)“. Der QR-Code verlinkt auf eine frei zugängliche Unterseite deiner Autoren-Website, auf der Folgendes steht:

  • Dein Name, Anschrift, E-Mail und deine LUCID-Nummer.
  • Entsorgungshinweise (z. B. „PAP 20 Wellpappe: Bitte in die blaue Altpapiertonne entsorgen.“).

Wie das genau aussehen kann, zeige ich dir im Anhang dieses Leitfadens mittela einer für dich anpassbaren Musterwebseite.

Konformitätserklärung und Dokumentation (Unsichtbar im Hintergrund)

Als "Erzeuger:in" musst du im Falle einer Behördenprüfung nachweisen können, dass deine Verpackung den EU-Regeln entspricht. Aber du musst diese Akte nicht selbst schreiben:

Deine Dokumentationspflicht
Deine "technische Dokumentation" besteht schlichtweg daraus, dass du das PPWR-Datenblatt und die Konformitätserklärung des Herstellers (von dem du die Verpackung gekauft hast) abspeicherst (Art. 16 PPWR).

Die Pflicht des Lieferanten
Deutsche und europäische Händler sind gesetzlich verpflichtet, dir diese Dokumente beim Kauf digital (z. B. als PDF-Download im Onlineshop) zur Verfügung zu stellen. Du musst sie ggf. separat bei dem Versender anfordern, wenn sie nicht bereits irgendwo öffentlich verlinkt sind.

Einkaufskanal überdenken (Weg von anonymen Importen)

Vorsicht bei Amazon
Kaufst du Verpackungen bei Nicht-EU-Händlern auf Amazon, wirst du zum Importeur und haftest voll. Also achte darauf, dass du dort nur von inländischen Händlern kaufst und dass diese am besten gleich eine Konformitätserklärung und/oder ein technisches Datenblatt vorhalten, dass du downloaden oder anfordern kannst.

Oder:

Kaufe am besten bei lokalen Schreibwarenläden (die Inlandskette schützt dich) oder spezialisierten deutschen B2B-Händlern (z. B. BioBiene, Rajapack u.a.), die PPWR-Datenblätter direkt zum Download anbieten. Auch bei Händlern vor Ort musst du die Konformitätserklärung und/oder das technische Datenblatt erhalten. Die meisten Schreibwarenläden werden dich deswegen an den Hersteller verweisen.

 

Gebrauchte Kartons als Lösung? – Leider nicht.

Man könnte meinen, dass man nur gebrauchte Kartons oder Versandmaterialien benutzen muss, um dem ganzen Problem der Verpackungsverordnung zu entgehen. Immerhin soll ja Verpackungsmüll reduziert werden und eigeltich müssten ja alle Materialein, die zur verpackung dienen, bereits einmal lizenziert worden sein.

Theoretisch ja, praktisch lässt sich das aber kaum nachweisen.

Deshalb gilt: Wenn du gebrauchte Kartons (Umveropackungen, Schuhkartons etc.) oder auch gebrauchte Versandkartons oder -taschen/-umschläge benutzt, musst du entweder nachweisen, dass bereits eine Lizenz bestand (versuch das mal …) oder sie selbst noch einmal lizenzieren.

Auch wirst du leider durch die Nutzung von Paketklebeband und Adresslabel auch schon wieder zum Erzeuger der Verpackung, weil du sie ja veränderst, und musst demnach alle oben genannten diesbezüglichen Pflichten erfüllen.

 

Wichtig zu beachten: Sonderregeln für Merchandise (Goodies & Schokolade)

Gestaltest du Schokokalender, Gummibärchentüten oder Teelichter selbst als Goodie, gilt das PFAS-Verbot:

Seit dem 12. August 2026 gilt ein striktes Verbot von PFAS-Schadstoffen in Lebensmittelverpackungen.

Fordere deshalb von deiner Druckerei schriftlich das technische Datenblatt, die Konformitätserklärung für Lebensmittelkontakt sowie die Bestätigung der PFAS-Freiheit an.
Speichere diese Daten alle in deinem Dokumentationsordner ab und hebe alles für fünf Jahre auf.


 

Piktogramme und Herstellerangaben via QR-Code

 

Der QR-Code (siehe oben) neben deinem Versandlabel führt zu deiner Web-Infoseite, auf der dein Name/Anschrift und die Entsorgungshinweise wie "PAP 20" stehen. Doch wie genau muss denn diese Webseite genau aussehen?

Mit Hilfe der KI (künstlichen Intelligenz), in diesem Falle Gemini und Microsoft Copilot, habe ich euch einen Mustertext formuliert, den ihr natürlich noch auf eure Bedürfnisse anpassen müsst.

 

Etwas Vorarbeit: Dein eigener Materialcode für Verpackungen

Bevor du den QR-Code und deine Webseite erstellst, zu der er verlinken soll, musst du deine Verpackungen und Versandkartons intern klassifizieren und mit einem eindeutigen Materialcode versehen. Keine Sorge, du musst nicht jeden einzelnen Umschlag und jeden Karton codieren, sondern die Verpackungsart, also Karton S, Karton M, Karton L, Luftpolsterumschlag, Buchbox, Adventskalender usw. Hierzu musst du sie in eindeutige Gruppen sortieren, sowohl nach einheitlicher Größe als auch nach dem Material.

Liste dir dazu einfach auf, welche Art von Versand- und Produktverpackungen du benutzt und gliedere sie nach Größen. Ahte darauf, dass eine Sorte immer dieselbe Größe und dasselbe Material aufweisen muss. Vergiss dabei auch nicht die verschiedenen Arten von Packpaier, Füllmaterial, Klebeband usw. Liste alles auf, was du zum Verpacken und Versenden benutzt. Auch gebrauchte Kartons und Materialien.

Nun gibst du jeder dieser Verpackungsarten einen Materialcode (am besten über eine Excel-Tabelle, damit du die Übersicht behältst).

Beispiele:

Verpackungstyp Code
Karton S (klein), Maß:   / Material: KARTON‑S
Karton M (mittel), Maß:   / Material: KARTON‑M
Karton L (groß), Maß:   / Material: KARTON‑L
Versandtasche A, Maß:   / Material: Papier TASCH‑A
Versandtasche B, Maß:   / Material: mit Luftpolsterfolie TASCH‑B
Goodie‑Beutel, Maß:   / Material: Papier GOODIE‑P
Goodie‑Box, Maß:   / Material: Karton GOODIE‑K
Buchbox, Maß:   / Material: Karton BOOKB-K
Gebrauchte Kartons* (gemischte Größen) REUSE‑K
Plastikklebeband** (Altbestand & laufende Nutzung) TAPE‑PP
Schoko‑Adventskalender*** (Pappe + Kunststoff‑Inlay) CAL‑PAP‑PET

 

Bei der Vergabe der Materialcodes bist du vollkommen frei. Ich gebe hier nur Beispiele. Du kannst selbstverständlich dein ganz eigenes System entwickeln.

Diese Materialcodes listest du dann mit den entsprechenden offiziellen Materialkennzeichen und (wenn verfügbar) -piktogrammen sowie Recyclinghinweisen und (wenn verfügbar) -piktogrammen auf deine Webseite.

Und vergiss nicht, die obige Liste und auch die auf deiner Webseite regelmäßig zu pürfen und ggf. zu überarbeiten oder zu ergänzen.


 

PPWR‑Konformitätsseite für Verpackungen

Im Folgenden habe ich dir einen Mustertext für deine Webseite zusammengestellt, die du für deine Zwecke natürlich noch anpassen musst.

Disclaimer: Ich bin keine Juristin und darf keinerlei Rechtsberatung geben. Alle folgenden Angaben ohne Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Lass dich im Zweifelsfall von einer Rechtsberatung oder offiziellen Stelle beraten.

Beginn des Webseiten-Textes:

 

Herstellerangaben / Erzeugerin gemäß EU‑Verpackungsverordnung (PPWR)

Petra Mustermann Musterstraße 12 54310 Thomm Deutschland

Kontakt: info@deinedomain.de Website: www.deinedomain.de

Diese Seite stellt alle gemäß PPWR erforderlichen Informationen zu den von mir in Verkehr gebrachten Verpackungen bereit. Die Kennzeichnung erfolgt digital über den QR‑Code auf der jeweiligen Verpackung.

Allgemeiner PPWR‑Konformitätstext

Alle hier aufgeführten Verpackungstypen werden gemäß der EU‑Verpackungsverordnung (PPWR) in Verkehr gebracht. Die Kennzeichnung erfolgt digital über diese Seite. Jeder Verpackungstyp besitzt ein eindeutiges Identifikationsmerkmal (Verpackungscode), über das Materialangaben, Piktogramme und Recyclinghinweise eindeutig zugeordnet werden können.

Hinweis zu Altbeständen

Verpackungsmaterialien, die vor dem Stichtag der PPWR erworben wurden (z. B. Plastikklebeband oder ältere Verpackungschargen), dürfen weiterhin verwendet werden. Sie werden hier als Verpackungstyp geführt und digital gekennzeichnet, um die PPWR‑Konformität sicherzustellen.

Verpackungstypen & Identifikationscodes

Verpackungstyp Verpackungscode Material Recyclinghinweis
Karton S (klein) KARTON‑S PAP 20 Papier/Pappe
Altpapier/Papiertonne
Karton M (mittel) KARTON‑M PAP 20 Papier/Pappe
Altpapier/Papiertonne
Karton L (groß) KARTON‑L PAP 20 Papier/Pappe
Altpapier/Papiertonne
Versandtasche A (Papier) TASCH‑A PAP 22 Papier/Pappe
Altpapier/Papiertonne
Versandtasche B (mit Luftpolsterfolie) TASCH‑B LDPE Entweder trennen:
Papier
Altpapier/Papiertonne
+
Luftpolsterfolie
Gelbe Tonne/Gelber Sack

oder

Komplett:
Gelbe Tonne/Gelber Sack

Goodie‑Beutel (Papier) GOODIE‑P PAP 22 Papier/Pappe
Altpapier/Papiertonne
Goodie‑Box (Karton) GOODIE‑K PAP 20 Papier/Pappe
Altpapier/Papiertonne
Gebrauchte Kartons* (gemischte Größen) REUSE‑K PAP 20/21/22 variierend Papier/Pappe
Altpapier/Papiertonne
Plastikklebeband** (Altbestand & laufende Nutzung) TAPE‑PP PP Gelbe Tonne/Gelber Sack
Schoko‑Adventskalender*** (Pappe + Kunststoff‑Inlay) CAL‑PAP‑PET PAP 21 + PET Papier/Pappe
(Altpapier/Papiertonne)
+
Kunststoffbestandteile
Gelbe Tonne/Gelber Sack

 

*Hinweis zu gebrauchten Kartons

Gebrauchte Kartons werden als eigener Verpackungstyp geführt. Da Material und Größe variieren können, erfolgt die Kennzeichnung über den Sammelcode REUSE‑K. Alle gebrauchten Kartons bestehen aus Karton/Papier und sind über die üblichen Papier/Pappe‑Recyclingwege zu entsorgen.

**Hinweis zu Plastikklebeband

Plastikklebeband (PP) wird als Verpackungskomponente geführt und über den Code TAPE‑PP digital gekennzeichnet. Altbestände dürfen weiterhin verwendet werden. Die Entsorgung erfolgt über den Gelben Sack.

***Hinweis zu Schoko‑Adventskalendern

Die jährlich produzierten Adventskalender bestehen aus einer Kombination aus Pappe und einem Kunststoff‑Inlay. Sie werden als eigener Verpackungstyp unter dem Code CAL‑PAP‑PET geführt. Die Pappe ist über Papier/Pappe zu entsorgen, das Kunststoff‑Inlay über den Gelben Sack.

 

Digitale Kennzeichnung

Die PPWR erlaubt die digitale Bereitstellung von Herstellerangaben, Materialkennzeichnung und Piktogrammen. Alle Verpackungen, die von mir in Verkehr gebracht werden, tragen einen QR‑Code, der auf diese Seite verweist. Damit sind alle gesetzlich geforderten Informationen jederzeit zugänglich.

Konformitätserklärung

Hiermit bestätige ich, dass alle oben aufgeführten Verpackungstypen den Anforderungen der EU‑Verpackungsverordnung (PPWR) entsprechen. Die verwendeten Materialien erfüllen die geltenden Stoffgrenzwerte und Recyclinganforderungen. Die Kennzeichnung erfolgt gemäß Artikel 12 PPWR digital über diese Seite.

Ende des Webseiten-Textes


 

Wie du neue Verpackungstypen auf der Webseite ergänzen kannst

Du kannst jederzeit neue Zeilen hinzufügen, z. B.:

  • Füllmaterial (Papier) → PAP 22
  • Füllmaterial (Holzwolle) → PAP 21
  • Füllmaterial (Luftpolsterfolie) → LDPE
  • Füllmaterial (Maisstärke‑Chips) → „Organic“ / „Compostable“ (PPWR‑Symbol)
  • Jegliches andere Verpackungsmaterial wie Seidenpapier, Bänder, Gummis usw. Such dir hierzu immer die passende Bezeichnung sowie das entsprechende Piktogramm von den offiziellen Seiten zum Download.
  • Neue Kartongrößen
  • Neue Goodie‑Verpackungen
  • Neue Produktverpackungen
  • Neue Adventskalender‑Varianten

Du musst nur Material + Sortierhinweis ergänzen.

 

Beispiel: Füllmaterial ergänzen

 

 Papier‑Füllmaterial (z. B. Seidenpapier)

Verpackungstyp Verpackungscode Material Recyclinghinweis
Füllmaterial Papier FILL‑PAP PAP 22 Papier/Pappe
Altpapier/Papiertonne

 

Luftpolsterfolie

Verpackungstyp Verpackungscode Material Recyclinghinweis
Füllmaterial Luftpolster FILL‑LDPE LDPE Gelbe Tonne/Gelber Sack

 

Maisstärke‑Chips (kompostierbar)

Verpackungstyp Verpackungscode Material Recyclinghinweis
Füllmaterial Bio FILL‑BIO Compostable Biotonne

 

Wichtiger Hinweis: Piktogramme erst ab 12. August 2026

Für den Druck auf selbst bedruckten Verpackungen stehen die offiziellen Piktogramme erst ab dem Stichtag (12.08.2026) für den Download zur Verfügung. Bis dahin stellen Druckereien in aller Regel eigene Piktogramme zur Verfügung und wechseln diese dann entsprechend aus. Dies ist zulässig, solang die Piktogramme eindeutig und nicht irreführend sind.

Für die eigene Nutzung werde ich den Downloadlink hier im Leitfaden nachliefern, sobald er verfügbar ist.

 

Piktogramme auf der eigenen Konformitäts-Webseite

Für die eigene Konformitätswebseite (zu der dein QR-Code führt) sind die Piktogramme nicht verpflichtend. Hier reicht es aus, wenn der korrekte Materialcode angegeben wird. Du kannst und solltest die Piktogramme jedoch natürlich nachrüsten, sobald sie verfügbar sind.


 

So erstellst du den QR-Code in 2 Minuten

  1. Geh auf eine kostenlose Website wie qrcode-generator.de oder qr-code-generator.com.
  2. Wähle die Option "URL" und füge den Link zu dieser neuen Unterseite auf deiner Website ein.
  3. Lade den generierten QR-Code als Bilddatei (JPG oder PNG) herunter und speichere ihn gut auffindbar in deinem Dokumentationsordner ab, denn du wirst ihn nun häufiger verwenden.

Diesen Code kannst du nun ganz bequem auf kleine Aufklebe-Etiketten drucken.

 

Dein QR-Code-Aufkleber

Was muss noch mal auf diesem Aufkleber mit dem QR-Code alles zu lesen sein?

Drucke über den QR-Code auf dem Aufkleber einfach folgenden Satz:

PPWR‑Kennzeichnung & Herstellerangaben:
QR‑Code scannen
QR Code

 

Dein QR-Code führt dann zu deine extra angelegten Website mit der Adresse: www.deinedomain.de/verpackung (Hier deine genauen URL-Daten eingeben, die du für den QR-Code verwendest.)


 

Praxishinweis: Datenschutz & Impressumservice

 

Viele von uns nutzen einen kostenpflichtigen Impressumservice, um die private Wohnadresse nicht öffentlich im Internet oder auf Buch-Beilagen preiszugeben. Darf man diesen Service auf für die Erzeuger-Kennzeichnungen der PPWR nutzen?

Die gute Nachricht ist: Ja.

Du kannst deine Privatsphäre weiterhin schützen, und bei den Herstellerangaben (zum Beispiel auf deiner Webunterseite die Adresse des Impressumservice‘ angeben.

Du musst jedoch strikt zwischen zwei Bereichen trennen:

Öffentlich (Auf dem Karton / der Landingpage):

Für die Angaben, die über den QR-Code erreichbar sind oder auf dem Karton stehen, verlangt das Gesetz lediglich eine „ladungsfähige Postanschrift“. Da ein seriöser Impressumservice die postalische Zustellbarkeit garantiert, darfst du diese Adresse dort problemlos nutzen. Deine private Wohnung bleibt für die Öffentlichkeit unsichtbar. Es sei denn natürlich, sie steht auf dem Versandlabel. Aber auf deiner Website musst du sie nicht angeben.

Intern (z.B. in der LUCID-Datenbank):

Bei der offiziellen Registrierung im LUCID-Verpackungsregister musst du zwingend deine echte steuerliche Wohn- bzw. Betriebsadresse angeben. Die Behörde gleicht diese Daten im Hintergrund automatisiert mit dem Finanzamt über deine Steuer-ID ab. Ein Impressumservice führt hier zu Fehlermeldungen. Da es sich um ein internes Behördenregister handelt, ist diese Adresse für normale Google-Suchanfragen im Alltag aber ohnehin geschützt.

Auch bei bei deinem Systemdienstleister (Reclay o.a.) musst du deine korrekte Wohn- oder Betriebsadresse angeben.


 

Wichtige Unterscheidung für Autor:innen: Produkt vs. Verpackung

 

Damit es nicht zu Konfusionen führt, auf welche Druckprodukte du zukünftig ggf. Herstellerangaben und/oder einen QR-Code aufbringen musst und auf welche nicht, hier eine Klarstellung:

Keine Verpackung (und damit vom PPWR befreit)

Lesezeichen, Postkarten, Broschüren, Notizblöcke etc. und die Bücher selbst sind die Ware. Sie werden vom Leser behalten und nicht weggeworfen. Hier müssen keine Recycling-Symbole aufgedruckt werden.

Verpackung (und damit meldepflichtig)

  • Nur die Dinge, die die Ware schützen und am Ende im Müll landen, sind Verpackungen. Das sind zum Beispiel:
  • Die Klarsichthülle (Plastiktüte), in die du ein Lesezeichen oder eine Postkarte zum Schutz einpackst.
  • Das Seidenpapier, in das du das Buch zum Schutz einschlägst.
  • Folie, in die das Buch eingeschweißt ist.
  • Die Schachtel, das Papier oder die Folie um die Goodies (Gummibärchen, Adventskalender, Schokoladentafel o.ä.) herum.
  • Füllmaterial und Packpapier
  • Klebeband
  • Der Versandkarton oder -umschlag selbst

 

FAQ: Häufige Fragen aus der Autor:innen-Community

 

Muss auf mein Buch oder mein Buchcover jetzt ein Recycling-Symbol gedruckt werden?

Nein. Das Buch selbst ist das Produkt (die Ware) und keine Verpackung. Bücher werden von den Lesern behalten und gesammelt, sie landen nicht im Müllkreislauf. Die PPWR-Regeln und Piktogramme gelten ausschließlich für die Verpackung, in der das Buch verschickt wird (Karton, Umschlag).

Müssen Lesezeichen, Postkarten, Broschüren oder Charakterkarten  gekennzeichnet werden?

Nein. Auch diese Goodies gelten als eigenständige Druckprodukte/Waren. Wenn du ein Lesezeichen jedoch zum Schutz in eine separate Klarsichthülle (Plastiktütchen) steckst, ist diese Hülle eine meldepflichtige Verpackung. Das Lesezeichen selbst bleibt frei von Symbolen.

Gilt das Ganze auch, wenn ich meine Bücher an eine Buchhandlung oder an Barsortimente (wie KNV/Zeitfracht, Libri) verkaufe und/oder dorthin versende?

Nein, in diesem Fall bist du fein raus. Wenn eine Buchhandlung oder ein Großhändler deine Bücher bei dir bestellt, packst du sie zwar in einen Karton – dieser gilt im B2B-Bereich jedoch als Transportverpackung. Die Pflicht zur Systembeteiligung und Kennzeichnung von Transportverpackungen liegt gesetzlich beim Hersteller der Kartonage, nicht bei dir als Autorin. Du bist nur in der Pflicht, wenn du direkt an den Endverbraucher (Leser) versendest.

Was passiert, wenn ich im Jahr nur 5 oder 10 signierte Bücher verschicke? Gibt es eine Mindestmenge?

Nein, es gibt leider keine Bagatellgrenze. Das deutsche Verpackungsgesetz und die EU-Verordnung gelten ab dem allerersten Gramm Verpackungsmaterial. Auch bei Kleinstmengen musst du bei LUCID registriert sein und eine (wenn auch sehr günstige) Lizenz bei einem dualen System wie Reclay abschließen.

Darf ich für meine Buchboxen noch Seidenpapier, Schleifenbänder oder Füllmaterial aus Holzseite nutzen?

Ja, absolut. Das ist weiterhin erlaubt. Du musst das Gewicht dieser Materialien (Seidenpapier und Papier-Füllstoffe laufen unter „Papier/Pappe“, Textilbänder meist unter „Sonstige Materialien“) lediglich bei deiner Jahresmeldung mitwiegen und angeben und für den QR-Code auf deiner Website mit den erforderlichen Angaben zum Recycling undPiktogrammen aufführen.


 

Der Zeitplan des PPWR: Welche Fristen gelten ab wann?

 

Das neue Verpackungsrecht ist kein einmaliger Stichtag, sondern ein stufenweiser Fahrplan, der sich über mehrere Jahre erstreckt. Für uns Autor:innen sind vor allem drei Frsiten wichtig:

 

 12. August 2026: Der große Startschuss (PPWR & VerpackDG treten in Kraft)

An diesem Tag gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) offiziell in ganz Europa. Gleichzeitig tritt am selben Tag in Deutschland das neue nationale Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) in Kraft (vom Bundestag am 11. Juni und vom Bundesrat frisch am 10. Juli 2026 verabschiedet).

Das strenge PFAS-Schadstoffverbot für Lebensmittelverpackungen greift ab diesem Tag (wichtig für Goodies wie Schokokalender, Gummibärchen, Schokotäfelchen etc.). Zudem müssen ab diesem Tag die entsprechenden technischen Datenblätter beim Einkauf im Inland über die Lieferkette bereitgestellt werden.

1. Januar 2028: Die Pflicht zum Mülltrennungssymbol (EUPICTO)

Bis zu diesem Datum müssen die harmonisierten, EU-weiten Piktogramme zur Materialzusammensetzung (wie das blaue Papier-Quadrat) flächendeckend auf allen Verpackungen aufgedruckt sein.

Wenn du zu diesem Zeitpunkt Kartons bedrucken lässt, müssen die Symbole zwingend im Layout integriert sein. Gleichzeitig steigt in Deutschland die gesetzliche Recyclingquote für Kunststoffabfälle im dualen System auf 75 Prozent.
Normalerweise stellen Druckereien diese Symbole und Bezeichnungen für Kleinstunternehmen bereits in ihren Druckvorlagen zur Verfügung. Falls nicht, musst du sie selbst aufbringen.

Achtung: Das neue EU‑Mülltrennungssymbol (EUPICTO) wird Pflicht — aber …

… nicht zwangsläufig für dich als Kleinstunternehmen auf deinen Versandkartons.

Das neue EU-Mülltrennungssymbol (EUPICTO) bezieht sich auf bedruckte Produktverpackungen, die industriell hergestellt werden, z. B.:

  • Faltschachteln für Lebensmittel
  • Kosmetikverpackungen
  • Produktverpackungen im Einzelhandel
  • Verpackungen, die du beauftragen lässt (z. B. Adventskalender, Buchboxen etc., die mit deinem Logo und/oder Cover o.ä. bederuckt werden)

Wenn du Verpackungen bedrucken lässt, müssen die neuen EU‑Piktogramme im Layout integriert sein.

ABER:

Für Versandkartons, die du nicht bedrucken lässt, sondern nur mit einem QR‑Code versiehst, gilt: Du darfst die Kennzeichnung vollständig digital lösen. (Artikel 12 PPWR – digitale Kennzeichnung ist gleichwertig)

 

Checkliste: EUROPICTO-Symbole drucken oder nicht

Wann du die EUPICTO‑Symbole nicht aufdrucken musst

Neutrale Versandkartons → QR‑Code reicht
Neutrale Goodie‑Beutel → QR‑Code reicht
Klebeband → QR‑Code reicht
Füllmaterial → QR‑Code reicht
Gebrauchte Kartons → QR‑Code reicht 

Wann du die EUPICTO‑Symbole physisch aufdrucken musst

Wenn du eine Verpackung bedrucken lässt.

Beispiele:

  • Adventskalender
  • Bücherboxen
  • Produktverpackungen
  • Goodie‑Boxen mit Druck
  • Kartons mit Logo‑Druck
  • Etiketten, die du professionell drucken lässt

Dann müssen die Material‑Piktogramme (z. B. PAP 21, PET) im Layout stehen.

 Was Druckereien tun

Druckereien müssen ab dem Stichtag:

  • die Materialpiktogramme
  • die Sortierpiktogramme
  • die EUPICTO‑Symbole

in ihre Druckvorlagen integrieren.

Das betrifft:

  • Faltschachteln
  • bedruckte Kartons
  • bedruckte Beutel
  • bedruckte Etiketten
  • Adventskalender, Schokoladentäfelchen u.ä. Artikel
Verpackung Muss EUPICTO physisch drauf? Darf digital?
Neutrale Versandkartons Nein Ja
Gebrauchte Kartons Nein Ja
Klebeband Nein  Ja
Füllmaterial Nein  Ja
Goodie‑Beutel (Papier) Nein  Ja
Versandtaschen Nein Ja
Adventskalender (bedruckt) Ja Nein, sollte aber zusätzlich ergänzt werden
Selbst bedruckte Produktverpackungen und Buchboxen aller Art Ja Nein, sollte aber zusätzlich ergänzt werden

Nur selbst bedruckte Produktverpackungen (und Verdandboxen bzw -umschläge brauchen physische Symbole.

Alles andere darf digital über deinen QR‑Code laufen.

1. Januar 2030: Das finale Design-for-Recycling & die Rezyklat-Quote

Das Jahr 2030 markiert den großen Wendepunkt hin zur echten Kreislaufwirtschaft.
Quellen: Jede Verpackung auf dem Markt muss nachweislich recycelbar sein (Einstufung in die Recycling-Klassen A, B oder C). Verpackungen der schlechteren Klassen D und E werden verboten. Reine Plastikverpackungen (z. B. Folien für Goodies) müssen ab jetzt verpflichtend zu mindestens 35 % aus recyceltem Haushaltsmüll (PCR) bestehen. Die deutsche Recyclingquote für Plastik klettert auf 80 Prozent.


 

Versand ins EU-Ausland, oder: Stopp an der Grenze – Warum du den Auslandsversand meiden solltest

 

Auch wenn die EU vieles vereinheitlicht: Es gibt nach wie vor keine europaweite Lizenzierung für Verpackungen. Wer auch nur ein einziges Buch nach Österreich, Frankreich oder Italien schickt (oder von dort nach Deutschland oder in ein anderes EU-Land, müsste sich im jeweiligen Zielland registrieren, Gebühren zahlen und teils teure, notariell beglaubigte Bevollmächtigte im Ausland finanzieren. Zwar gibt es inzwischen stellenweise für kleinstunternehmen Vereinfachungen und geringere Gebühren, der Aufwand lohnt sich in aller Regel aber trotzdem nicht.

Auch außerhalb der EU wird es nicht besser. Die Schweiz hat zwar für Kleinstmengen großzügigere Ausnahmen, aber Großbritannien (UK) verlangt durch den Brexit wiederum ganz eigene Zoll- und Verpackungsdeklarationen, die für Gelegenheitsversender in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen.

Der Praxistipp:

Schränk deinen Shop, falls du einen betreibst, und den Versand von signierten Büchern, Rezensionsexemplaren, Gewinnen aus Gewinnspielen oder Goodies im Autoren-Alltag konsequent auf dein Heimatland ein. Wenn Fans aus dem Ausland deine Bücher lesen möchten, verweist du sie am besten auf den regulären Buchhandel oder große Online-Shops (wie Amazon, Thalia etc.). Diese Plattformen übernehmen dann beim Export die rechtliche Verantwortung für die Verpackung.


 

Fazit: Keine Panik vor dem Verpackungsrecht!

 

Auf den ersten Blick wirkt die neue EU-Verpackungsverordnung wie ein bürokratisches Monster, das uns das Autor:innenleben schwermachen will. Doch für uns als Kleinstunternehmen gilt: Wir dürfen die Kirche im Dorf lassen. Solange wir unsere Versandmengen wie gewohnt bei LUCID und über duale Systeme wie Reclay melden und bezahlen, haben wir das wichtigste Fundament bereits gelegt.

Die neuen Kennzeichnungsregeln und die "Versandlabel-Frage" erfordern zwar ein wenig Umdenken beim Verpackungskauf und eine kleine Infoseite auf der eigenen Homepage, sind aber mit einem einmalig generierten QR-Code schnell und kostengünstig gelöst.

Lass dich dadurch nicht davon abhalten, deinen Leser:innen mit liebevoll gepackten Buchboxen und signierten Büchern oder Rezensionsexemplaren eine Freude zu machen.


 

Nützliche Links & Quellen

 

Offizielles Register & Rechtsauslegung:

Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) – Die offizielle Plattform für die LUCID-Registrierung.

Berichte der Fachverbände zur Versandlabel-Problematik:

Händlerbund Magazin (OnlinehändlerNews) – Hintergrundberichte zur umstrittenen Erzeugerpflicht durch Versandlabels.

Gesetzestexte & Muster:

IT-Recht Kanzlei: Muster für die EU-Konformitätserklärung – Rechtliche Hintergründe zur Dokumentationspflicht.

PPWR-Wiki: https://ppwr-qrcode.de/wiki/ppwr

Download der offiziellen EU-Recycling-Piktogramme:

Die harmonisierten EU-Trenn-Symbole (EUPICTO-System, verpflichtend ab 2028) inklusive Design-Richtlinien für Grafikprogramme findest du in derzeit nur in den offiziellen EUpicto Design Guidelines als PDF. Einen Downloadlink für Bilddateien (jpg, tiff, png u.ä.) gibt es derzeit noch nicht. Ich liefere ihn nach, sobald verfügbar.


 

Wie gehst du mit den neuen Regelungen um?

Hast du deine Verpackungen schon auf reine Papier-Alternativen umgestellt oder nutzt du noch fleißig deine Restbestände?

Lass uns gerne in den Kommentaren darüber diskutieren und Erfahrungen austauschen!